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Polizeipräsidium Frankfurt am Main

POL-F: 250717- 0722 Frankfurt- Niederrad/ Rödelheim: Widerständler festgenommen

Frankfurt (ots)

(ma) Am gestrigen Mittwochnachmittag (16. Juli 2025) kam es jeweils in den Stadtteilen Niederrad und Rödelheim zu Widerstandshandlungen gegen eingesetzte Polizeikräfte.

Gegen 15:00 Uhr meldet eine Frau, dass sie in einer Supermarkt Filiale in der Hahnstraße von einem ihr unbekannten Mann angespuckt und getreten worden sei.

Die Polizeistreifen eilten umgehend vom nahegelegenen 10. Revier zum Einkaufsmarkt, wo ein Passant auf den sich entfernenden Tatverdächtigen aufmerksam machte. Dieser versuchte noch flotten Fußes zu entkommen, was ihm allerdings misslang.

Die Streifen hielten den Mann an und unterzogen ihn einer Kontrolle, wobei sich der 43- Jährige direkt aggressiv gegen die Maßnahme stellte und sich dieser weiter entziehen wollte. Die Festnahme erfolgte, aufgrund der massiven Gegenwehr, nun mittels großen Kraftaufwandes. Für den Transport zur Dienststelle fixierten die Beamten zusätzlich die Beine, um weitere Tritte zu unterbinden. Auf dem Revier konnte die Identität des Mannes auch nur mit großer Mühe festgestellt werden, da sich dieser weiterhin gegen die Maßnahme sperrte. Hierbei verletzte er sich leicht, sodass ein Rettungswagen zur Versorgung der Wunde alarmiert wurde. Zur weiteren Abklärung brachte die Polizeistreife den 43-Jährigen anschließend in ein umliegendes Krankenhaus, von wo er danach nach Hause entlassen wurde.

Er muss sich nun wegen der Beleidigung und Körperverletzung zum Nachteil der Supermarktkundin und des Widerstandes gegen die Polizeikräfte verantworten.

In Rödelheim machten gegen 17:00 Uhr Passanten eine Polizeistreife auf einen Mann aufmerksam, der in der Lange Straße in einer Grünanlage lag.

Die Polizisten fanden den 51- Jährigen augenscheinlich stark alkoholisiert auf dem Rasen liegend vor und sprachen ihn an. Er reagierte direkt ungehalten und konnte sich zudem nicht ausweisen.

Da der Trunkenbold nun zwecks Identifizierung mit zum Revier genommen werden musste, sollte er zum Streifenwagen gebracht werden. Auch hiergegen wehrte sich der Mann. Da auch der freiwillige Atemalkoholtest nicht möglich war, ordnete eine Richterin eine Blutprobenentnahme an. Er muss sich nun ebenfalls wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.

Rückfragen bitte an:

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