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POL-F: 230326 - 0359 Bundesautobahn 5: Wildwest auf der Autobahn

Frankfurt (ots)

(fue) Am Freitag, den 24. März 2023, gegen 20.00 Uhr, war der 35-jährige Fahrer eines Seat mit seinem Fahrzeug auf der dritten von vier Fahrspuren unterwegs auf der BAB 5, in Fahrtrichtung Darmstadt.

Zum gleichen Zeitpunkt, zwischen dem Autobahnkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle Zeppelinheim, befuhr ein 48-Jähriger mit seinem Mercedes die vierte Fahrspur. Als der 35-Jährige mit seinem Seat nach links die Fahrspur wechselte, musste der 48-Jährige seinen Mercedes abbremsen und betätigte daraufhin auch mehrmals die Lichthupe. Dies veranlasste wiederum den 35-Jährigen, seinen Seat unnötig stark abzubremsen.

Der Mercedesfahrer wechselte nun auf die dritte Fahrspur, überholte den Seat verbotswidrig rechts und setzte sich vor diesen. Danach bremste er den Seat bis zum Stillstand der Fahrzeuge aus. Beide Fahrzeuge standen nun mit Abblendlicht auf der linken Fahrspur der BAB 5, die zu diesem Zeitpunkt noch stark befahren war.

Eine 33-jährige Autofahrerin, welche ebenfalls auf dem linken Fahrstreifen unterwegs war, musste in dieser Situation abbremsen und sicherte die Gefahrenstelle mit einem Warndreieck.

Unterdessen waren die beiden Männer aus ihren Autos ausgestiegen und teilten sich gegenseitig ihre Meinung mit. Schließlich stieß der 35-Jährige seinen Kontrahenten gegen die Betonleitwand und nahm ihn anschließend in den "Schwitzkasten".

Nachdem die Polizei vor Ort eintraf, wurde zunächst der Gefahrenbereich geräumt und anschließend die Beteiligten befragt. Hierbei fertigte der 35-Jährige Audioaufnahmen mit seinem Smartphone, was ihm der 48-Jährige untersagte.

Nach mehrmaligen Aufforderungen, dies zu unterlassen, wurde dem 35-Jährigen das Smartphone abgenommen, wobei der Mann leicht an der Nase verletzt wurde. Eine ihm angebotene ärztliche Behandlung wurde verweigert.

Die Führerscheine der beiden Autofahrer wurden beschlagnahmt. Sie werden sich nun u.a. wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes zu verantworten haben.

Glücklicherweise entstanden durch diese Wildwestaktion keine weiteren Unfälle und es kam zu keinen verletzten Verkehrsteilnehmern.

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