POL-DA: Südhessen: Zahlreiche Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis bei überregionalen Kontrollen festgestellt
21-Jähriger mit rund 400 Litern Altöl vorläufig festgenommen
Südhessen (ots)
Im Rahmen umfangreicher Verkehrskontrollen von überwiegend zivilen Einsatzkräften haben Polizeikräfte am Dienstag (30.7.) über 20 Strafverfahren eingeleitet. Neben Verstößen gegen die Fahrerlaubnispflicht und das Pflichtversicherungsgesetz kam es zu insgesamt vier vorläufigen Festnahmen.
Zwischen dem frühen Nachmittag und dem Abend kontrollierten Einsatzteams in Südhessen insgesamt 82 Fahrzeuge und 165 Personen. Alleine 13 Anzeigen mussten gefertigt werden wegen Verstößen gegen die Fahrerlaubnispflicht. Die Maßnahmen umfassten sowohl feste Kontrollstellen auf Bundes- und Landstraßen als auch mobile Überprüfungen und dienten der Steigerung der Verkehrssicherheit sowie der Bekämpfung überregionaler Kriminalität.
So auch bei einer Kontrollstelle auf der B47 bei Worms wo ein 21-Jähriger mit einem LKW angehalten wurde. Zunächst erklärte der Mann, seinen Führerschein verlegt zu haben. Schließlich räumte er ein, nie eine Fahrerlaubnis besessen zu haben. Auf der Ladefläche des Fahrzeugs entdeckten die Einsatzkräfte sieben Fässer, von denen drei nahezu vollständig mit Altöl befüllt waren. Insgesamt lagerten rund 400 Liter der Flüssigkeit im Fahrzeug. Die Herkunft des Altöls ist bislang ungeklärt und bedarf weiterer Ermittlungen, die nun durch das Fachkommissariat aufgenommen wurde.
Auf der Bundesautonahn 67 bei Gernsheim konnte ein weiteres Fahrzeug angehalten werden: Der Fahrer, ein 38-Jähriger, konnte ebenfalls keine gültige Fahrerlaubnis vorlegen. Zudem stellte sich heraus, dass für den PKW seit April kein Versicherungsschutz mehr besteht. Die Kennzeichen wurden vor Ort entstempelt und die Weiterfahrt untersagt. Auch hier wurden entsprechende Verfahren eingeleitet. Der 29-jähriger Beifahrer im selben Fahrzeug gab an, sich seit einem Jahr in Deutschland aufzuhalten, konnte jedoch keine Ausweispapiere vorzeigen. Ein dritter Mann wird verdächtigt, das Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz zugelassen zu haben. Auch hier laufen nun entsprechende Ermittlungen.
Insgesamt konnten bei den Kontrollen acht Aufenthaltsermittlungen von verschiedenen Staatsanwaltschaften und Gerichten aufgeklärt werden. Die Ergebnisse zeigen die Notwendigkeit solcher Kontrollen und werden auch künftig fortgeführt.
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