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POL-ME: Zu schnell, geflüchtet und im zweiten Anlauf gefasst - Langenfeld - 1908053

POL-ME: Zu schnell, geflüchtet und im zweiten Anlauf gefasst - Langenfeld - 1908053
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Mettmann (ots)

Bereits am Samstagnachmittag des 10.08.2019, gegen 15.20 Uhr, bemerkte eine Streifenwagenbesatzung der Langenfelder Polizei auf dem Winkelsweg in Langenfeld einen roten Motorroller (Mofa / 25 km/h) der Marke Yamaha, dessen Fahrer schneller unterwegs war, als es mit dem Kleinkraftrad bauartbedingt erlaubt war. Als die Beamten den Rollerfahrer anhalten und kontrollieren wollten, flüchtete dieser mit seinem Zweirad in Richtung Bahnstraße, wo ihm ein weiteres Entkommen über einen mit Pfosten gesperrten Fußweg gelang.

Aber nur einen Tag später, am Sonntagmorgen des 11.08.2019, gegen 09.15 Uhr, fiel der Polizei der gleiche Rollerfahrer erneut auf, als er mit dem roten Yamaha-Mofa auf der Opladener Straße in Langenfeld unterwegs war. Dieser bemerkte die Polizei ebenfalls sofort und stoppte seinen Roller nicht, obwohl er deutliche Stopp-Zeichen und Aufforderungen vom folgenden Streifenwagen erhielt. Wieder versuchte der Rollerfahrer mit hoher Geschwindigkeit zu flüchten. Dabei fuhr der Roller mindestens 80 km/h schnell. Über ein Tankstellengelände an der Einmündung Trompeter Straße, unter Missachtung einer roten Ampel an der Grünewaldstraße, weiter über Rheindorfer Straße, Kölner Straße, Talstraße und Nachtigallenpfad, versuchte der Zweiradfahrer erneut die Polizei abzuhängen. In einem Waldstück an der A542 endete die motorisierte Flucht dann aber in Höhe der dortigen Bahngleise. Der Rollerfahrer ließ sein Zweirad zurück und flüchtete weiter zu Fuß, konnte aber im Rahmen polizeilicher Fahndungsmaßnahmen schnell gestellt und widerstandslos festgenommen werden.

Der 27-jährige Langenfelder wurde zur Polizeiwache Langenfeld gebracht, sein Roller für technische Untersuchungen durch einen Sachverständigen sichergestellt. Im Zuge der weiteren polizeilichen Ermittlungen stellte sich schnell heraus, dass der 27-jährige Beschuldigte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Strafverfahren für Samstag und Sonntag, welche auch das mehrmalige Nichtbeachten polizeilicher Anhaltezeichen, den Rotlichtverstoß und die technischen Veränderungen am Roller (mit all seinen Konsequenzen) beinhalten, wurden eingeleitet.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

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