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POL-MR: Alkohol und Autofahren passt nicht

Marburg-Biedenkopf (ots)

Landkreis (Cölbe/Wetter/Niederweimar)

"Wer unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug führt, der riskiert nicht nur seine und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer, sondern dem drohen neben eventuellen finanziellen Einbußen durch entstandene Sachschäden auch erhebliche strafrechtliche Konsequenzen und der Verlust seines Führerscheins." Zwischen Mittwochabend und Donnerstagabend endeten Autofahrten unter Alkoholeinfluss zwei Mal mit Unfällen. Einmal blieb eine solche Fahrt zumindest ohne weiteren Personen- und/oder Sachschaden. "Nur" mit der Blutprobe, der Sicherstellung des Führerscheins und der entsprechende Verkehrsvergehensanzeige endete am Mittwoch, 29. Mai in Cölbe die Fahrt eines Ende 30 Jahre alten Mannes. Sein Alkotest zeigte um 21.20 Uhr 1,3 Promille an. Die Unfälle in der Nacht zum Donnerstag, 30. Mai waren um 01.15 Uhr in Wetter und um 05.15 Uhr in Niederweimar. In Wetter verlor ein 27-jähriger Mann in einer leichten Rechtskurve die Kontrolle über seinen VW. Der VW kam von der Straße ab und prallte gegen die Leitplanke. Neben zwei beschädigten Leitplankenfeldern entstand am Auto ein Schaden in Höhe von mindestens 2000 Euro, u.a. war die Achsaufhängung gebrochen. Der Alkotest des Fahrers zeigte knapp unter einem Promille. Der Führerschein dieses Mannes blieb bei der Polizei und eine Blutprobe war notwendig. Sogar fast zwei Promille zeigte der Alkotest des verantwortlichen Autofahrers nach dem Unfall auf der Bundesstraße 255 bei Niederweimar. Der 27-Jährige Mann fuhr von Gladenbach nach Marburg und kam in Höhe des Abzweigs Niederweimar/Wenkbach in einer leichten Rechtskurve von der Straße ab. Mit seinem Kleinbus überfuhr er einen Leitpfosten bevor er knapp 50 Meter weiter nach einer Holperfahrt über die Bankette im Graben auf der Seite liegen blieb. Der Mann blieb unverletzt. Die Höhe des Schadens am Auto steht nicht fest. Der Polizei blieb wie in den anderen geschilderten Fällen nichts anderes übrig, als die Blutprobe zu veranlassen und den Führerschein sicherzustellen. "Wer unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug führt, der riskiert nicht nur seine und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer, sondern dem drohen neben eventuellen finanziellen Einbußen durch entstandene Sachschäden auch erhebliche strafrechtliche Konsequenzen und der Verlust seines Führerscheins." Zwischen Mittwochabend und Donnerstagabend endeten Autofahrten unter Alkoholeinfluss zwei Mal mit Unfällen. Einmal blieb eine solche Fahrt zumindest ohne weiteren Personen- und/oder Sachschaden. "Nur" mit der Blutprobe, der Sicherstellung des Führerscheins und der entsprechende Verkehrsvergehensanzeige endete am Mittwoch, 29. Mai in Cölbe die Fahrt eines Ende 30 Jahre alten Mannes. Sein Alkotest zeigte um 21.20 Uhr 1,3 Promille an. Die Unfälle in der Nacht zum Donnerstag, 30. Mai waren um 01.15 Uhr in Wetter und um 05.15 Uhr in Niederweimar. In Wetter verlor ein 27-jähriger Mann in einer leichten Rechtskurve die Kontrolle über seinen VW. Der VW kam von der Straße ab und prallte gegen die Leitplanke. Neben zwei beschädigten Leitplankenfeldern entstand am Auto ein Schaden in Höhe von mindestens 2000 Euro, u.a. war die Achsaufhängung gebrochen. Der Alkotest des Fahrers zeigte knapp unter einem Promille. Der Führerschein dieses Mannes blieb bei der Polizei und eine Blutprobe war notwendig. Sogar fast zwei Promille zeigte der Alkotest des verantwortlichen Autofahrers nach dem Unfall auf der Bundesstraße 255 bei Niederweimar. Der 27-Jährige Mann fuhr von Gladenbach nach Marburg und kam in Höhe des Abzweigs Niederweimar/Wenkbach in einer leichten Rechtskurve von der Straße ab. Mit seinem Kleinbus überfuhr er einen Leitpfosten bevor er knapp 50 Meter weiter nach einer Holperfahrt über die Bankette im Graben auf der Seite liegen blieb. Der Mann blieb unverletzt. Die Höhe des Schadens am Auto steht nicht fest. Der Polizei blieb wie in den anderen geschilderten Fällen nichts anderes übrig, als die Blutprobe zu veranlassen und den Führerschein sicherzustellen.

Martin Ahlich

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