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Polizeipräsidium Osthessen

POL-OH: Sachbeschädigung - Einbruch in Geschäft - Gewinnspielversprechen

Vogelsbergkreis (ots)

Sachbeschädigung

Schotten - Unbekannte beschädigten in der Nacht zu Donnerstag (19.08.) ein öffentliches Schulgelände im Lindenweg. Die unbekannten Täter rissen Blumen aus Beeten und beschmierten eine Fensterscheibe des Gebäudes. Der entstandene Gesamtsachschaden beläuft sich auf etwa 200 Euro. Hinweise bitte an die Polizeistation Lauterbach unter der Telefonnummer 06641/971-0, jede andere Polizeidienststelle oder über die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de

Einbruch in Geschäft

Mücke - Ein Geschäft in der Bahnhofstraße wurde am Freitagmorgen (20.08.), gegen 1:45 Uhr, Ziel unbekannter Täter. Durch Aufhebeln einer Tür verschafften sich die Einbrecher unbefugten Zugang zu den Räumlichkeiten, aus denen sie mehrere Packungen Zigaretten entwendeten. Der genaue Wert des Diebesguts ist derzeit noch nicht bekannt. Anschließend flüchteten die Langfinger in unbekannte Richtung. Hinweise bitte an die Polizeistation Alsfeld unter der Telefonnummer 06631/974-0, jede andere Polizeidienststelle oder über die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de

Gewinnspielversprechen - Tipps der Polizei

Herbstein - Unbekannte suggerierten einem lebensälteren Mann aus Herbstein, dass er bei einem Gewinnspiel gewonnen habe. Damit der Gewinnbetrag ausgezahlt werden könne, wiesen die Schwindler den Herbsteiner im Zeitraum vom 10. Mai bis 30. Juli wiederholt an, Teilnahmekosten und Mahngebühren in Höhe eines insgesamt hohen fünfstelligen Betrags zu überweisen. Der Mann glaubte den Angaben der Betrüger zunächst und kam deren Forderungen nach.

In diesem Zusammenhang warnt Ihre Polizei:

Jeder freut sich über einen Gewinn, besonders in Form von Bargeld. Aber Vorsicht, es kann sich auch um eine Betrugsmasche handeln, denn Trickbetrug ist vielfältig. Die Gewinnspiele, die Art und die Höhe der Gewinne variieren regelmäßig. Gleichbleibend ist hingegen die Forderung der Betrüger: Vor der Gewinnübergabe sollen die Opfer Gebühren zahlen, an Veranstaltungen zur Versteigerung minderwertiger Waren teilnehmen oder kostenpflichtige Hotlines wählen. Wenn Sie an keinem Gewinnspiel teilgenommen haben, können Sie auch nicht gewonnen haben. Zahlen Sie niemals Geld an eine Ihnen unbekannte Person, für eine in Aussicht gestellte Leistung.

Sandra Hanke, Pressesprecherin

Rückfragen bitte an:

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