POL-MI: Kontrolle der Raser- und Poser-Szene
Minden (ots)
(TB) Mit verstärkten Einsatzkräften wurden in den Nachmittags- und Abendstunden des Freitags im Mindener Stadtgebiet diverse Geschwindigkeitskontrollen sowie gezielte Überprüfungen von auffälligen Autos durchgeführt. Insgesamt schrieben die Beamten in dem mehrstündigen Einsatz drei Straf- sowie 39 Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Sie veranlassten eine Blutprobe und stellten einen Führschein sicher sowie erhoben 145 Verwarngelder.
Positiv erwähnten die Beamten, dass sich die kleineren Ansammlungen von Autoliebhabern und "sachkundigen Tunern", die sich ausschließlich zum Austausch ihres Hobbies treffen, absolut vorbildlich verhielten. Es gab keine Technik-Verstöße an den Fahrzeugen und die Treffpunkte wurden "besenrein" hinterlassen.
Negativ fielen hauptsächlich Fahrzeuglenker von sehr hochpreisigen Autos auf, "die mal eine Runde zur Schau fuhren". So war beispielsweise auf der Ringstraße eine Geschwindigkeitsmessanlage in Betrieb, die die zulässige Fahrgeschwindigkeit von Tempo 50 überwachte. Diese durchfuhren insgesamt 2480 Fahrzeuge, wovon 161 wegen überhöhter Geschwindigkeit auffielen. Besonders negativ fiel eine Lamborghini-Fahrerin auf. Sie fuhr abzüglich der Toleranz 46 km/h zu schnell. Das bedeutet für sie ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro sowie zwei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Auch vier weitere Fahrzeugführer müssen in genannter Sache mit einem Fahrverbot rechnen.
Auch ein Mindener schien die Ringstraße mit einer Rennstrecke verwechselt zu haben. So fiel er mit einem Mercedes AMG GTS auf. Zunächst hatte der 23-Jährige die obige Messstelle anstatt mit 50 mit vorwerfbaren 74 Stundenkilometer durchfahren. Knapp zwei Minuten später raste er bei zulässigen 70 Stundenkilometern mit 123 km/h auf der Ringstraße in Höhe Unterführung der Marienstraße. Hier sieht der Gesetzgeber eine Geldbuße von 560 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein zweimonatiges Fahrverbot. Zuvor beschleunigte er seinen Wagen deutlich hörbar unter Ausnutzung der höchstmöglichen Motorleistung, sodass hiervon eine erhebliche Geräuschbelästigung hervorging. Aufgrund der Gesamtumstände bewerteten die Beamten das Fahrverhalten des jungen Mannes als Einzelrennen (§315d StGB). Sie fertigten eine entsprechende Strafanzeige und stellten den Führerschein sicher. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
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