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POL-ST: Kreis Steinfurt, E-Scooter: Was ist erlaubt und was ist verboten?

Kreis Steinfurt (ots)

Ein beliebtes Geschenk zu Weihnachten sind immer öfter E-Scooter, also Tretroller mit Elektroantrieb. Auch im Kreis Steinfurt werden die Scooter vermehrt zur Fortbewegung genutzt. Kein Wunder: Sie sind leicht zu bedienen, platzsparend und umweltfreundlich. Doch es gibt auch einige Regeln für den Gebrauch im Straßenverkehr. Was ist erlaubt und was ist verboten? Die Polizei klärt auf. Erlaubt ist...

   - ...ohne Helm zu fahren. Es besteht für E-Scooter keine 
     Helmpflicht. Dennoch rät die Polizei dringend zum Tragen eines 
     Schutzhelms. Denn - wie beim Radfahren auch - kann es auch bei 
     einem Sturz mit geringer Geschwindigkeit zu schweren 
     Verletzungen kommen. Ein Helm schützt!
   - ...ohne Fahrerlaubnis zu fahren. Fahrer müssen mindestens 14 
     Jahre alt sein. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. 
     Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit dem E-Scooter an 
     einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr üben.
   - ...auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen zu fahren.

Verboten ist...

   - ...andere Personen mitzunehmen. E-Scooter sind nur für eine 
     Person ausgelegt.
   - ...auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen zu fahren.
   - ...entgegen der Einbahnstraße zu fahren.
   - ... während der Fahrt mit dem Smartphone telefonieren, den 
     Social-Media-Account checken oder Nachrichten schreiben.

Außerdem gelten folgende Regeln:

   - Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell
     fahren.
   - Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen.
     Eine Haftpflicht sowie ein Versicherungskennzeichen sind 
     Pflicht.
   - Beim Thema Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie bei 
     Autofahrern. Es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.

Halten Sie sich an die Regeln, dann steht dem Fahrvergnügen mit dem neuen E-Scooter nichts mehr im Weg!

Rückfragen bitte an:

Polizei Steinfurt
Pressestelle
Telefon: 02551 152200

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