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POL-HA: Schwerpunktkontrollen im Straßenverkehr - Hagener Polizei ahndet diverse Verstöße

Hagen (ots)

Die Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz und Verkehr der Hagener Polizei ahndeten am Montag (29.09.2025) bei einem Schwerpunkteinsatz diverse Verkehrsverstöße. Der Fokus der Beamten lag darauf, für Sicherheit auf den Straßen zu sorgen und Hauptunfallursachen zu bekämpfen. Die Einsatzkräfte richteten Kontrollstellen am Graf-von-Galen-Ring, der Bahnhofshinterfahrung, sowie auf der Wehringhauser Straße und Eckeseyer Straße ein.

Insgesamt 43 Verkehrsteilnehmer waren am Montag zu schnell unterwegs. Ein 22-jähriger VW-Fahrer wurde auf der Bahnhofshinterfahrung mit 109 km/h gemessen. Er übertrat die Geschwindigkeit somit nach Abzug der Toleranz um 55 km/h. Ihn erwarten ein Bußgeld in Höhe von 560 Euro, zwei Punkte und ein zweimonatiges Fahrverbot. Ein weiterer 21-jähriger Verkehrsteilnehmer fuhr mit einem Fiat mit 88 km/h bei erlaubten 50 km/h. Der Fahrer muss ein Bußgeld in Höhe von 260 Euro zahlen. Er erhält zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Neben Geschwindigkeitskontrollen ahndeten die Polizisten weitere Verstöße. Zehn Personen gingen trotz Rotlicht über die Straße, 15 nutzten während der Fahrt ein Handy am Steuer, 11 Verkehrsteilnehmer waren nicht angeschnallt, eine Person setzte trotz Rotlicht die Fahrt fort, an zwei Fahrzeugen gab es an der Beleuchtungsanlage Mängel und in zwei Fällen wurde Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert.

Noch während Polizisten auf dem Weg zu einer Kontrollstelle waren, wurden sie auf der Boeler Straße auf einen E-Scooter-Fahrer aufmerksam. Der 49-Jährige versuchte vor den Beamten zu flüchten und fuhr durch einen Privatweg in den Hinterhof eines Mehrfamilienhauses. Die Einsatzkräfte hatten ihn zuvor deutlich über einen Außenlautsprecher aufgefordert, stehen zu bleiben. Als Reaktion drehte sich der Mann zwar um, fuhr dann jedoch davon. Noch während er ein Gittertor öffnete, um in den Hinterhof zu gelangen, eilten die Polizisten ihm nach und stellten ihn. Bei der anschließenden Kontrolle zeigte sich, dass am E-Scooter kein Kennzeichen angebracht war. Über eine Versicherung für den Roller verfügte der 49-Jährige nicht. Bei der Überprüfung der Fahrtauglichkeit stellte sich darüber hinaus heraus, dass der E-Scooter-Fahrer unter dem Einfluss berauschender Mittel stand. Ein Drogenvortest verlief positiv auf gleich drei Substanzen. Er hatte zudem Betäubungsmittel dabei, die sichergestellt wurden. Die Polizisten leiteten ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittel- und Pflichtversicherungsgesetz ein. Er musste eine Blutprobe abgeben und sich nun zusätzlich aufgrund des Fahrens unter Drogeneinfluss verantworten. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. (arn)

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