POL-HA: Alkoholisierter E-Scooter-Fahrer bei Verkehrsunfall verletzt
Hagen (ots)
Am 19.09.2025 verursachte um 22:50 Uhr ein alkoholisierter Fahrzeugführer eines E-Scooters in Hagen, Stadtteil Boele, ohne fremde Beteiligung einen Verkehrsunfall. Hierbei verletzte er sich.
Die Polizei wurde zur Aufnahme des Verkehrsunfalls an die Kreuzung der Schwerter Straße zur Osthofstraße gerufen. Dort lag der 18-jährige Fahrer des Elektrokleinstfahrzeugs auf dem Gehweg. Sein E-Scooter stand daneben.
Im Rahmen der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der junge Mann mit seinem Gefährt auf dem Weg im öffentlichen Verkehrsraum richtigerweise die Straße benutzt hatte. In Höhe der Unfallstelle hatte er einen Bordstein touchiert und war danach zu Fall gekommen.
Zunächst wurde zur medizinischen Erstversorgung ein Rettungswagen angefordert.
Bei der anschließenden Überprüfung der Fahrtauglichkeit des Fahrzeugführers ergab sich für die Polizeibeamten der Verdacht, dass der Mann Drogen konsumiert und danach unter dem Einfluss eben dieser Betäubungsmittel ein Kraftfahrzeug, nämlich den in Rede stehende E-Scooter, geführt hatte. Ein diesbezüglich durchgeführter Test schlug an. Zudem roch die Ausatemluft des Probanden nach Alkohol. Ein durchgeführter Alcotest verlief positiv.
Ein Rettungswagen brachte den leicht verletzten jungen Mann in ein Krankenhaus.
Ein von der Polizei beauftragter Arzt entnahm die zur Beweissicherung gegen den Kraftfahrzeugführer angeordnete Blutprobe.
Das Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum wurde bis zum vollständigen Abbau der Betäubungsmittel und des Alkohols untersagt.
Eine Verkehrsunfallanzeige wurde gefertigt und ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
Die Polizei teilt ergänzend mit, dass sich schon geringe Mengen Alkohol fatal auf die Fahrtauglichkeit auswirken können. Der Konsum einer geringen Mengen Betäubungsmittel kann zahlreiche körperliche und psychische Auswirkungen haben kann. Wer Alkohol oder Drogen konsumiert und sich dann ans Steuer setzt, gefährdet möglicherweise sich selbst und andere. Die Polizei bittet um Beachtung einer einfachen Empfehlung: Kein Alkohol und keine Drogen im Straßenverkehr! (rd)
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