POL-BOR: Raesfeld-Erle - Gefahrgut-Transport mit erheblichen Mängeln gestoppt
Raesfeld (ots)
Tatort: Raesfeld-Erle, Osterholten;
Tatzeit: 09.12.2025, 09.40 Uhr;
Sicherheitsmängel, die eine potentielle Gefahr für Mensch und Umwelt darstellten: So lautete das Ergebnis einer Polizeikontrolle, bei der am Dienstag in Raesfeld-Erle ein Lastkraftwagen mit Anhänger im Fokus stand. Die Beamten hatten das Fahrzeug auf der Bundesstraße 224 angehalten. Es transportierte eine große Menge eines gefährlichen Abfallstoffes.
Geladen war Filterstaub mit Bestandteilen aus Zinkchlorid und Ammoniumchlorid, stark ätzende Stoffe, die als umweltgefährlich eingestuft sind. Insgesamt wurden über sechs Tonnen des Materials in großen, flexiblen Kunststoffbehältern transportiert. Bereits beim Öffnen der Ladefläche war ein stechender Geruch wahrnehmbar - ein erstes Anzeichen dafür, dass mit der Ladung etwas nicht stimmte.
Die Kontrolle zeigte, dass die Behälter nicht ordnungsgemäß gesichert waren. Sie standen lose auf Holzpaletten, ohne fest verbunden zu sein. Teilweise bestanden große Lücken zwischen den einzelnen Paletten, wodurch sich die Ladung während der Fahrt bewegen konnte. Ein Behälter war bereits in Schieflage und drohte von der Palette zu rutschen. Zudem waren mehrere Paletten beschädigt.
Besonders alarmierend: An mehreren Behältern wurden Rückstände des Gefahrstoffs festgestellt. Auf einigen Paletten lagen Pulverreste, auf anderen eine verklumpte Flüssigkeit. An einem Behälter waren deutlich sichtbare Ablagerungen am Verschluss zu erkennen. Solche Anhaftungen deuten darauf hin, dass der Stoff bereits ausgetreten sein könnte. Diese Mängel bedeuten ein erhebliches Risiko. Verrutscht ein solcher Behälter oder wird er beschädigt, kann der gefährliche Stoff austreten. Das könnte schwere Verätzungen verursachen, Einsatzkräfte gefährden oder die Umwelt dauerhaft schädigen. Ein unsachgemäßer Transport ist besonders brisant im Straßenverkehr, wo Unfälle nie auszuschließen sind.
Die Polizeibeamten untersagten sofort die Weiterfahrt. Sie sperrten den Bereich ab und ordneten an, die Stoffe neu und fachgerecht zu sichern sowie beschädigte Verpackungen zu ersetzen. Erst nach Herstellung eines sicheren Zustands durfte der Transport fortgesetzt werden.
Der Gesetzgeber schreibt klar vor, dass Fahrzeuge für Gefahrgut-Transporte mit der nötigen Ausrüstung zur Ladungssicherung ausgestattet sein müssen. Diese Vorgabe dient nicht der Bürokratie, sondern dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Wer gefährliche Stoffe transportiert, trägt eine besondere Verantwortung - gegenüber der eigenen Sicherheit, der der anderen und der Umwelt.
Die Beamten leiteten mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Es drohen Bußgelder in erheblicher Höhe. (pl)
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