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POL-GT: Verkehrsunfall auf dem Stadtring Sundern

Gütersloh (ots)

Gütersloh (MK) - Am späten Donnerstagabend (07.07., 21.45 Uhr) ereignete sich im Kreuzungsbereich des Stadtrings Sundern/ Sundernstraße ein Verkehrsunfall, bei welchem drei Personen verletzt wurden.

Den Erkenntnissen zufolge fuhr ein 34-jähriger Mann aus der Republik Moldau mit einem Toyota die Sundernstraße aus Richtung Spexarder Straße in Richtung des Stadtrings und beabsichtigte im Kreuzungsbereich nach links abzubiegen. Zur gleichen Zeit fuhr ein 49-jähriger Mann aus Gütersloh mit einem BMW die Sundernstraße aus Richtung Carl-Bertelsmann-Straße kommend in Richtung Stadtring und beabsichtigte den Ring zu queren. Bei dem Abbiegeversuch des Toyota-Fahrers kam es in der Folge zur Kollision der Fahrzeuge.

Der 49-jährige BMW-Fahrer sowie seine beiden 17- und 45-jährigen Mitinsassinnen wurden bei dem Zusammenstoß verletzt. Eingesetzte Rettungskräfte transportierten die Drei in ein Gütersloher Klinikum. Während der 49-Jährige sowie die 17-Jährige mit leichten Verletzungen ambulant behandelt werden konnten, erfolgte bei der 45-jährigen Beifahrerin eine Aufnahme zur stationären Behandlung und weiteren Untersuchungen. Der Toyota-Fahrer blieb unverletzt.

Im Rahmen der Unfallaufnahme erhärtete sich der Eindruck der Beamten, dass der Toyota-Fahrer sein Fahrzeug alkoholisiert geführt hatte. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte die Annahme. In einem nahegelegenen Krankenhaus entnahm ein Arzt dem 34-Jährigen daher eine Blutprobe.

Die Beamten leiteten ein Strafverfahren gegen den Toyota-Fahrer ein und nahmen den Moldauer im Anschluss zunächst mit zur Dienststelle. In einer Anordnung der Staatsanwaltschaft Bielefeld wurde ein zeitnahes beschleunigtes Strafverfahren angestrebt. Am heutigen Freitagmorgen (08.07.) konnte durch das zuständige Verkehrskommissariat der Polizei Gütersloh das dementsprechende Verfahren zum Abschluss gebracht werden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft sowie durch Zustimmung des Amtsgerichts Bielefeld wurde eine Entrichtung eines Geldbetrags als Sicherheitsleistung festgelegt. Der 34-Jährige wurde anschließend wieder entlassen.

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