POL-PILEK: Drei Verkehrsmittel, unterschiedliche Folgen
Lauterecken (Kreis Kaiserslautern) (ots)
Im Zusammenhang mit dem gestrigen Feiertag kam es im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Lauterecken zu insgesamt vier Einsätzen im Zusammenhang mit unter Alkohol bzw. Betäubungsmitteln stehenden Fahrzeugführern.
Gegen 23 Uhr fiel einer Streife in der Raumbacher Straße in Meisenheim ein E-Scooter auf, welcher einer Kontrolle unterzogen wurde. Im Rahmen der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführers konnten bei diesem drogentypische Auffallerscheinungen festgestellt werden. Unter Vorhalt räumte der junge Mann den Konsum von Cannabisprodukten ein, woraufhin diesem eine Blutprobe entnommen wurde. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde gefertigt.
In etwa zeitgleich konnte in der Untergasse in Meisenheim ein Fahrradfahrer angetroffen werden, bei welchem Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt wurde. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,56 Promille. Der Fahrradfahrer wurde auf mögliche strafrechtlichen Folgen für den Fall eines Unfalles hingewiesen. Der junge Mann zeigte sich einsichtig und schob sein Fahrrad anschließend nach Hause. Kurze Zeit später wurde wiederum in der Raumbacher Straße ein weiteres Fahrzeug kontrolliert. Diesmal handelte es sich um einen Personenkraftwagen. Wieder konnten beim Fahrzeugführer Anzeichen auf einen möglichen Konsum von Cannabisprodukten festgestellt werden. Auch ihn erwartete daraufhin die Entnahme einer Blutprobe zwecks Nachweises des Konsums. Auch hier steht eine Ordnungswidrigkeit im Raum.
Abschließend wurde in der Saarbrücker Straße in Lauterecken ein weiterer Fahrradfahrer kontrolliert. Dieser fuhr zuvor ohne jegliche Beleuchtung auf der Gegenfahrbahn, was eine erhebliche Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer darstellte. Auch in diesem Fall konnte bei der anschließenden Kontrolle Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt werden. Ein durchgeführter Test ergab schließlich einen Wert von 2,05 Promille. Aufgrund des hohen Wertes war auch hier eine Blutentnahme erforderlich. In diesem Fall wird wegen einer Trunkenheitsfahrt gem. § 316 Strafgesetzbuch ermittelt.
Die Einsätze zeigen, dass Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol bzw. Betäubungsmitteln im Straßenverkehr mit unterschiedlichsten Verkehrsmitteln möglich sind. Die Polizei empfiehlt deshalb, unabhängig von dem genutzten Fortbewegungsmittel, diese nach einem Alkohol- bzw. Konsum von Cannabisprodukten stehen zu lassen. |pilek
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