Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
GBA: Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)"
Karlsruhe (ots)
Die Bundesanwaltschaft hat am 11. Juni 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen
den türkischen Staatsangehörigen Mehmet K.
erhoben.
Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)" beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Mehmet K. war seit 2014 mehrfach als hauptamtlicher Kader der PKK tätig und nahm die typischen Leitungsaufgaben eines "Sektorleiters" wahr. Dies umfasste insbesondere die Koordination der organisatorischen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten der Vereinigung. Zwischen Oktober 2014 und Juni 2015 leitete er den Sektor "Süd 2" und das Gebiet "Stuttgart". Im Anschluss war er jedenfalls bis Ende 2015 Leiter des Gebiets "Köln". Zwischen Juni und November 2024 leitete er neben dem Gebiet und der Region "Berlin" auch auf oberster Ebene für die Vereinigung in Deutschland den Sektor "Nord". Dieser umfasst die PKK-Regionen "Hamburg", "Berlin" und "Niedersachsen". Der Angeschuldigte erteilte den ihm unterstellten Kadern und Aktivisten Anweisungen und kontrollierte deren Ausführung. Er wirkte bei der Organisation und Durchführung von Propagandaveranstaltungen und Versammlungen mit. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit war auch die Überwachung der Sammlung von "Spendengeldern" für die PKK. Mehmet K. selbst war der so genannten Europaführung der Terrororganisation berichtspflichtig und hatte deren Anweisungen zu befolgen.
Der Angeschuldigte wurde am 21. November 2024 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 68 vom 22. November 2024).
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