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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied sowie drei mutmaßliche Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra (JaN)" erhoben

Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft hat am 18. August 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

den deutschen Staatsangehörigen Marius A., den deutschen und algerischen Staatsangehörigen Mohamed S., den deutschen und US-amerikanischen Staatsangehörigen Maher M. sowie den deutschen, spanischen und marokkanischen Staatsangehörigen Avid E. G. M.

erhoben.

Der Angeschuldigte Marius A. ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) hinreichend verdächtig. Gegen die übrigen Angeschuldigten besteht der hinreichende Tatverdacht der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, § 18 Abs. 1 Nr. 1 a AWG).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift wird den Angeschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Marius A. war in der Zeit von Oktober 2013 bis März 2014 Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra (JaN)". Um sich dieser Organisation anzuschließen, reiste der Angeschuldigte im Oktober 2013 von Deutschland aus über die Türkei nach Syrien. Dort ließ er sich zunächst in der Handhabung von Schusswaffen ausbilden. Anschließend stellte er sich der JaN als Kämpfer zur Verfügung. Ende 2013 beteiligte er sich mindestens einmal auf Seiten der Vereinigung an Kampfhandlungen. Zudem nahm Marius A. im Januar 2014 in der Türkei Geld als Mittelsmann in Empfang und leitete dieses an einen anderen Kämpfer der JaN weiter. Das begünstigte JaN-Mitglied verwendete das Geld zum Kauf von Lebensmitteln und Ausrüstungsgegenständen.

Mohamed S., Maher M. und Avid E. G. M. trugen auf persönliche Bitte von Marius A. Ende Dezember 2013 oder Anfang Januar 2014 in Deutschland Geld für Marius A. zusammen. Anfang Januar 2014 überwiesen Mohamed S. und Maher M. den gesammelten Betrag an Marius A. in die Türkei. Dieser nutzte das Geld im Anschluss an seine Rückkehr nach Syrien zur Fortsetzung seiner Tätigkeit für die JaN durch die Beschaffung von Lebensmitteln und Ausrüstungsgegenständen.

Marius A. wurde im September 2020 im Senegal festgenommen und befand sich dort bis zu seiner Überstellung nach Deutschland in Auslieferungshaft. Grundlage hierfür war ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 15. Januar 2020. Die Überstellung erfolgte am 6. Mai 2021. Seit diesem Tag ist Marius A. in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 19 und 20 vom 6. Mai 2021). Die übrigen Angeschuldigten befinden sich auf freiem Fuß.

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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