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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Anklage gegen elf mutmaßliche Mitglieder sowie einen mutmaßlichen Unterstützer einer rechtsterroristischen Vereinigung ("Gruppe S.") erhoben

Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft hat am 4. November 2020 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen

elf mutmaßliche Mitglieder einer rechtsterroristischen Vereinigung, und zwar

den deutschen Staatsangehörigen Werner S. den deutschen Staatsangehörigen Tony E., den deutschen Staatsangehörigen Michael B., den deutschen Staatsangehörigen Frank H., den deutschen Staatsangehörigen Thomas N., den deutschen Staatsangehörigen Paul-Ludwig U., den deutschen Staatsangehörigen Marcel W. den deutschen Staatsangehörigen Wolfgang W., den deutschen Staatsangehörigen Steffen B., den deutschen Staatsangehörigen Stefan K. und den deutschen Staatsangehörigen Markus K.,

sowie gegen einen mutmaßlichen Unterstützer dieser Vereinigung,

den deutschen Staatsangehörigen Thorsten W.,

erhoben.

Die Angeschuldigten Werner S., Tony E., Michael B., Frank H., Thomas N., Paul-Ludwig U., Marcel W. und Wolfgang W. sind hinreichend verdächtig, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich anschließend an ihr als Mitglieder beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1StGB). Werner S. und Tony E. sollen dabei Rädelsführer der Vereinigung gewesen sein.

Den Angeschuldigten Steffen B., Stefan K. und Markus K. wird ebenfalls Mitgliedschaft in dieser Vereinigung vorgeworfen. Thorsten W. ist wegen Unterstützung angeklagt (§ 129a Abs. 5 Satz 1 StGB).

Zudem werden den Angeschuldigten Werner S., Steffen B., Michael B., Frank H., Thomas N., Stefan K. und Wolfang W. Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Werner S., Tony E., Michael B., Frank H., Thomas N., Marcel W., Wolfang W. und Paul-Ludwig U. gründeten bei einem persönlichen Treffen im September 2019 die rechtsterroristische Vereinigung "Gruppe S.". Diese Zusammenkunft und der Zusammenschluss fanden auf Betreiben von Werner S. statt.

Die Gründungsmitglieder zielten darauf ab, mit ihrer Vereinigung die Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu erschüttern und letztlich zu überwinden. Zu diesem Zweck sollten durch Angriffe auf Moscheen und die Tötung oder Verletzung einer möglichst großen Anzahl dort anwesender muslimischer Gläubiger bürgerkriegsähnliche Zustände herbeigeführt werden. Es wurde auch erwogen, gewaltsam gegen politisch Andersdenkende vorzugehen. Bereits zum damaligen Zeitpunkt führte Werner S. eine scharfe Pistole mit sich, mit der er am Ort des Treffens auch Schießübungen durchführte.

Spätestens am 3. Oktober 2019 erfolgte der Beitritt von Steffen B. und Stefan K. Ab Januar 2020 beteiligte sich der Angeschuldigte Markus K. mitgliedschaftlich an der Vereinigung und versuchte seinerseits im Zusammenwirken mit Thomas N., neue Mitglieder zu gewinnen.

Um ihr Vorhaben in die Tat umsetzen zu können, trafen sich die Angeschuldigten auch nach dem Gründungstreffen in unterschiedlichen Besetzungen mehrfach persönlich. Diese Zusammenkünfte wurden wiederum durch Werner S. koordiniert, der in einigen Fällen durch den Beschuldigten Tony E. unterstützt wurde. Zudem standen die Angeschuldigten untereinander über Chatgruppen verschiedener Messenger-Dienste sowie telefonisch in Kontakt.

Im Laufe der Zeit wurde innerhalb der Vereinigung der Entschluss gefasst, sich für die ins Auge gefassten Anschläge Schusswaffen zu beschaffen. Der hierfür notwendige und in Höhe von 50.000 Euro veranschlagte Geldbetrag sollte dabei durch die Mitglieder aufgebracht werden. Lediglich Paul-Ludwig U. sah sich aus wirtschaftlichen Gründen dazu nicht in der Lage. Die übrigen Mitglieder hingegen sagten zu, jeweils namhafte Beträge im vierstelligen Bereich beizusteuern. Auch der Angeschuldigte Thorsten W. als Nicht-Mitglied erklärte seine Bereitschaft, die Vereinigung für den Waffenerwerb finanziell zu unterstützen.

Der Angeschuldigte Paul-Ludwig U. befindet sich auf freiem Fuß. Die übrigen Angeschuldigten wurden am 14. Februar 2020 vorläufig festgenommen und am Folgetag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der gegen sie den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat (vgl. Pressemitteilungen Nr. 5 vom 14. Februar 2020 und Nr. 6 vom 15. Februar 2020).

Ulf R., der ebenfalls am 14. Februar 2020 vorläufig festgenommene worden war, ist während der gegen ihn vollzogenen Untersuchungshaft verstorben.

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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