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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE)" wegen der Begehung von Kriegsverbrechen u.a. erhoben

Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft hat am 6. April 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

den 37-jährigen sri-lankischen Staatsangehörigen Sivatheeban B.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich in Sri Lanka als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE)" beteiligt (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB) und in diesem Zusammenhang gemeinsam mit anderen Kriegsverbrechen in 15 Fällen begangen zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB, § 25 Abs. 2 StGB). Darüber hinaus besteht der hinreichende Tatverdacht des Totschlags in zwei Fällen und des versuchten Totschlags in 11 weiteren Fällen (§ 212 Abs. 1, § 22, § 23 Abs. 1 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Sivatheeban B. gehörte von 2006 bis 2009 in Sri Lanka den "Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE)" an. Die "LTTE" kämpften bis zu ihrer endgültigen Niederlage im Mai 2009 für einen unabhängigen Staat der Volksgruppe der Tamilen in Teilen der Republik Sri Lanka. Dieses Ziel versuchte die Terrororganisation insbesondere durch gewaltsame Angriffe auf Einrichtungen und Repräsentanten des sri-lankischen Staates, Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate zu erreichen.

Anfangs reparierte der Angeschuldigte defekte technische Geräte der Vereinigung, hob für diese Bunker aus und nahm Transportaufgaben wahr. Ab 2008 nahm er auf Seiten der "LTTE" zudem an Kampfhandlungen teil.

Darüber hinaus beteiligte sich Sivatheeban B. gemeinsam mit anderen "LTTE"-Kämpfern im Jahr 2008 an der Tötung von 15 Soldaten der sri-lankischen Regierungsarmee. Diese waren zuvor von der Terrororganisation gefangen genommen worden. Der Angeschuldigte bewachte sie auf der Fahrt zu der späteren Hinrichtungsstätte und während der durch seinen Vorgesetzten durchgeführten Erschießung. Anschließend half er bei der Verbrennung der Leichen.

Im März 2009 schoss der Angeschuldigte an einer von ihm bewachten Straße auf dort eintreffende Soldaten der sri-lankischen Regierungsarmee. Hierbei traf er 13 Soldaten. Mindestens zwei dieser Soldaten verstarben.

Der Angeschuldigte war am 1. August 2018 festgenommen worden und befindet sich seit dem Folgetag in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 42 vom 2. August 2018).

Pressekontakt:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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