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LPI-SHL: Umleitungsstrecken - Hinweise an die Autofahrer

Landkreis Hildburghausen (ots)

Derzeit finden umfangreiche Baumaßnahmen auf der Bundesstraße 89 
zwischen Hildburghausen und Heßberg statt. Aus diesem Grund ordnete 
die Straßenverkehrsbehörde Umleitungsstrecken an. Ortskundige 
Autofahrer nutzen hingegen nicht die vorgeschlagenen Umleitungen, 
sondern fahren ihnen bekannte Wege, um zum Ziel zu gelangen. Dies 
führte in der vergangenen Woche zu nicht unerheblichen Problemen und 
festgestellten Ordnungswidrigkeiten. Es gibt drei "beliebte" 
Ausweichstrecken, die aber das eine oder andere Problem mit sich 
bringen.
 
1. Autofahrer nutzen die Kreisstraße zwischen 
Hildburghausen-Weitersroda und Bürden-Brünn:

Innerhalb der auf dieser Strecke befindlichen Ortschaften fehlen oft 
Fußwege und auch die Straßen sind relativ eng gebaut. Aus diesem 
Grund wurde die Tonnage auf 7,5 Tonnen begrenzt. Autofahrer, die 
diese Strecke nutzen, werden dringend gebeten, eine angemessene 
Geschwindigkeit zu fahren und maximale Rücksicht insbesondere auf 
Schulkinder und andere Fußgänger zu nehmen.

2. Die Strecke von Weitersroda nach Heßberg wird genutzt:

In diesem Bereich ist die Zufahrt nur aus Richtung Weitersroda 
möglich. Es gilt eine Einbahnstraßenregelung und ein maximal 
zugelassenes Gesamtgewicht für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Diese 
Regelung musste aufgrund der mangelnden Fahrbahnbreite und der 
unbefestigten Straßenränder getroffen werden. Lediglich Linienbussen 
ist das Befahren in beide Richtungen gestattet.
 
3. Autofahrer befahren die Ortsverbindungsstraße von Veilsdorf nach 
Bürden:

Aufgrund der Fahrbahnbreite und des Zustandes der Straße ist eine 
Einbahnstraßenregelung aus Richtung Veilsdorf eingerichtet. Das 
zulässige Gesamtgewicht für Fahrzeuge, die diese Strecke nutzen, 
wurde auf 3,5 Tonnen beschränkt.
 
Die Beamten der Polizeiinspektion Hildburghausen werden die 
verkehrsrechtlichen Anordnungen in den kommenden Tagen und Wochen zu 
unregelmäßigen Zeiten kontrollieren. Bereits in der Zeit von Dienstag
zu Mittwoch konnten 36 Verstöße festgestellt und geahndet werden. In 
den meisten Fällen missachteten die Autofahrer das Verkehrszeichen 
"Verbot für Fahrzeuge aller Art" auf den Ortsverbindungsstraßen. Ein 
Verwarngeld von jeweils 50 Euro wurde fällig. Diese Anzahl an 
Ordnungswidrigkeiten zeigt, dass weitere Kontrollen nötig sind, um 
Verkehrsstörungen zu verhindern, Fußgänger zu schützen und sonstige 
Gefahren für jedweden Verkehrsteilnehmer zu minimieren.

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Suhl
Pressestelle
Julia Kohl
Telefon: 03681 32 1503
E-Mail: pressestelle.lpi.suhl@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

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