Landespolizeiinspektion Nordhausen
LPI-NDH: Verstoß Tierschutzgesetz durch Kraftfahrer nach Wildunfall
Dingelstädt (ots)
Am Samstag, den 08.11.2025 wurde der Polizei durch einen vorbeifahernden Verkehrsteilnehmner ein schwer verletztes Reh gemeldet, dass mit verletzter Bauchdecke bewegungsunfähig auf der Straße zwischen Dingelstädt und Silberhausen lag. Die eintreffende Streife stellte fest, dass die Verletzungen von einem heftigen Zusammenstoß mit einem Kfz stammen müssen. Das Tier wurde durch die Kollegen mit Schüssen aus der Dienstwaffe von seinem Leiden erlöst. Da sich der eigentliche Verursacher nicht gemeldet sondern die Unfallstelle verlassen hatte, wurde ein Strafverfahren gegen Unbekannt nach dem Tierschutzgesetz eröffnet, da dem Tier durch das bloße Verlassen der Unfallstelle ein unnötiges Leiden zugefügt wurde.
Die Polizei weißt in diesem Zusammenhang gerne noch einmal darauf hin, dass sich Verursacher eines Wildunfalls umgehend beim Polizeinotruf oder der Rettungsleitstelle melden sollten, um das verletzte Tier nicht unnötig leiden zu lassen und weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
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