LPI-J: Radfahrer stürzt
Jena (ots)
Eigentlich war ein 46-Jähriger noch unter der rechtlich normierten Promillegrenze für Radfahrer, welche erst ab 1,6 Promille eine Straftat darstellt. Jedoch nur eigentlich, da etwaige Ausfallerscheinungen gegengerechnet werden und somit auch ein geringere Promillewert eine Anzeige nach sich ziehen kann. So auch bei dem benannten Radler, welcher mit Sicherheit nicht nur Selbiges Getränk zu sich nahm. Der Mann war auf dem Lutherplatz unterwegs und stürzte, ohne Fremdeinwirkung, infolge seines Alkoholkonsums. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab 1,21 Promille. Eine Blutentnahme sowie die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens waren die Folgen.
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