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LPI-GTH: Abstand halten bitte

LPI Gotha (ots)

In Gotha kam es gestern Nachmittag zu einem Auffahrunfall in der Gartenstraße. Eine 62-jährige BMW-Fahrerin musste verkehrsbedingt halten. Der dahinter befindliche 24-Jährige auf einem Motorrad bemerkte dies offenbar zu spät und fuhr auf. Er verletzte sich leicht. In Eisenach bemerkte ein 57-jähriger BMW-Fahrer gestern Nachmittag zu spät, dass vor ihm auf der B 7 zwischen Creuzburg und Eisenach ein Toyota bremste. Er fuhr auf das Fahrzeug der 53-Järhigen auf. Die Fahrern erlitt dadurch leichte Verletzungen.

Eine der wichtigsten Verhaltensregeln zur Vermeidung derartiger Verkehrsunfälle ist das Einhalten des Sicherheitsabstandes. Gemäß §4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, "dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird". Grundsätzlich kann der "halbe Tachowert" als Anhaltspunkt für den Mindestabstand genutzt werden. Spezielle Bestimmungen bestehen zum Beispiel für Lkw oder Kraftomnibusse. Auch vorausschauendes Fahren kann zur Minimierung von Verkehrsunfällen beitragen. Hierzu ist es beispielsweise nützlich, nicht nur das vorausfahrende Fahrzeug im Blick zu behalten, sondern die gesamte Verkehrslage an sich, um entsprechend reagieren zu können. Ablenkungen, wie laute Musik sollten vermieden werden, sodass der Fahrzeugführer seine volle Aufmerksamkeit auf den Verkehr richten kann. Während der Fahrt ist der Griff zum Handy oder sonstigen elektronischen Geräten gemäß §23 Abs.1a StVO verboten. Plötzliche, möglicherweise kritische Situationen werden zu spät erkannt und rechtzeitiges Reagieren ist dann nicht möglich. Folgenreich im Straßenverkehr können auch Einschränkungen der Verkehrstüchtigkeit sein. Diese können nicht nur durch Alkohol, Drogen oder Medikamente hervorgerufen werden, sondern auch durch Müdigkeit, Konzentrationsunfähigkeit oder sonstige körperliche Beschwerden. Schon der sogenannte Sekundenschlaf kann verehrende Folgen für Fahrzeugführer haben. Die eigene sowie die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer hat oberste Priorität, deswegen sollte auch bei gesundheitlichen Beschwerden auf das Fahren verzichtet werden. Generell sollten Verkehrsteilnehmer ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht walten lassen, sodass jeder sein Ziel sicher erreichen kann. (ah)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Thüringer Polizei
Telefon: 03621-781503
E-Mail: presse.lpigth@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

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