LPI-GTH: Aufgefahren
Wutha-Farnroda (Wartburgkreis) (ots)
Eine 62-jährige Fahrerin eines Audi, eine 22-jährige Fahrerin eines Honda sowie eine 42-jährige Fahrerin eines Ford befuhren am frühen Abend des gestrigen Tages in genannter Reihenfolge die Eisenacher Straße. Die 62-Jährige beabsichtigte nach links in die Mosbacher Straße einzubiegen und musste verkehrsbedingt halten, die 22-Jährige tat ihr gleich. Die Ford-Fahrerin bemerkt die haltenden Fahrzeuge offenbar zu spät und fuhr auf den Honda auf. Dieser wurde infolge des Zusammenstoßes auf den Audi geschoben. Die 42-Jährige wurde dabei leicht und die 22-Jährige schwer verletzt. Sie kamen in ein Krankenhaus. Der Honda und der Ford waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt. Es kam zeitweise zu Verkehrsbeeinträchtigungen. Eine der wichtigsten Verhaltensregeln zur Vermeidung derartiger Verkehrsunfälle ist das Einhalten des Sicherheitsabstandes. Gemäß §4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, "dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird". Grundsätzlich kann der "halbe Tachowert" als Anhaltspunkt für den Mindestabstand genutzt werden. Spezielle Bestimmungen bestehen zum Beispiel für Lkw oder Kraftomnibusse. Auch vorausschauendes Fahren kann zur Minimierung von Verkehrsunfällen beitragen. Hierzu ist es beispielsweise nützlich, nicht nur das vorausfahrende Fahrzeug im Blick zu behalten, sondern die gesamte Verkehrslage an sich, um entsprechend reagieren zu können. Ablenkungen, wie laute Musik sollten vermieden werden, sodass der Fahrzeugführer seine volle Aufmerksamkeit auf den Verkehr richten kann. Während der Fahrt ist der Griff zum Handy oder sonstigen elektronischen Geräten gemäß §23 Abs.1a StVO verboten. Plötzliche, möglicherweise kritische Situationen werden zu spät erkannt und rechtzeitiges Reagieren ist dann nicht möglich. Folgenreich im Straßenverkehr können auch Einschränkungen der Verkehrstüchtigkeit sein. Diese können nicht nur durch Alkohol, Drogen oder Medikamente hervorgerufen werden, sondern auch durch Müdigkeit, Konzentrationsunfähigkeit oder sonstige körperliche Beschwerden. Schon der sogenannte Sekundenschlaf kann verehrende Folgen für Fahrzeugführer haben. Die eigene sowie die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer hat oberste Priorität, deswegen sollte auch bei gesundheitlichen Beschwerden auf das Fahren verzichtet werden. Generell sollten Verkehrsteilnehmer ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht walten lassen, sodass jeder sein Ziel sicher erreichen kann. (jd)
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