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LPI-GTH: Aufgefahren

Wutha-Farnroda (Wartburgkreis) (ots)

Eine 62-jährige Fahrerin eines Audi, eine 22-jährige Fahrerin eines 
Honda sowie eine 42-jährige Fahrerin eines Ford befuhren am frühen 
Abend des gestrigen Tages in genannter Reihenfolge die Eisenacher 
Straße. Die 62-Jährige beabsichtigte nach links in die Mosbacher 
Straße einzubiegen und musste verkehrsbedingt halten, die 22-Jährige 
tat ihr gleich. Die Ford-Fahrerin bemerkt die haltenden Fahrzeuge 
offenbar zu spät und fuhr auf den Honda auf. Dieser wurde infolge des
Zusammenstoßes auf den Audi geschoben. Die 42-Jährige wurde dabei 
leicht und die 22-Jährige schwer verletzt. Sie kamen in ein 
Krankenhaus. Der Honda und der Ford waren nicht mehr fahrbereit und 
wurden abgeschleppt. Es kam zeitweise zu Verkehrsbeeinträchtigungen.
 
Eine der wichtigsten Verhaltensregeln zur Vermeidung derartiger 
Verkehrsunfälle ist das Einhalten des Sicherheitsabstandes. Gemäß §4 
der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss der Abstand zum 
vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, "dass auch dann hinter diesem 
gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird". Grundsätzlich
kann der "halbe Tachowert" als Anhaltspunkt für den Mindestabstand 
genutzt werden. Spezielle Bestimmungen bestehen zum Beispiel für Lkw 
oder Kraftomnibusse.
Auch vorausschauendes Fahren kann zur Minimierung von 
Verkehrsunfällen beitragen. Hierzu ist es beispielsweise nützlich, 
nicht nur das vorausfahrende Fahrzeug im Blick zu behalten, sondern 
die gesamte Verkehrslage an sich, um entsprechend reagieren zu 
können.
Ablenkungen, wie laute Musik sollten vermieden werden, sodass der 
Fahrzeugführer seine volle Aufmerksamkeit auf den Verkehr richten 
kann. Während der Fahrt ist der Griff zum Handy oder sonstigen 
elektronischen Geräten gemäß §23 Abs.1a StVO verboten. Plötzliche, 
möglicherweise kritische Situationen werden zu spät erkannt und 
rechtzeitiges Reagieren ist dann nicht möglich.
Folgenreich im Straßenverkehr können auch Einschränkungen der 
Verkehrstüchtigkeit sein. Diese können nicht nur durch Alkohol, 
Drogen oder Medikamente hervorgerufen werden, sondern auch durch 
Müdigkeit, Konzentrationsunfähigkeit oder sonstige körperliche 
Beschwerden. Schon der sogenannte Sekundenschlaf kann verehrende 
Folgen für Fahrzeugführer haben. Die eigene sowie die Sicherheit 
anderer Verkehrsteilnehmer hat oberste Priorität, deswegen sollte 
auch bei gesundheitlichen Beschwerden auf das Fahren verzichtet 
werden.
Generell sollten Verkehrsteilnehmer ständige Vorsicht und 
gegenseitige Rücksicht walten lassen, sodass jeder sein Ziel sicher 
erreichen kann. (jd)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Telefon: 03621-781503
E-Mail: presse.lpigth@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

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