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Hauptzollamt Singen

HZA-SI: Illegale Beschäftigung - Nagelstudiobetreiberin zu Geldstrafe verurteilt

HZA-SI: Illegale Beschäftigung - Nagelstudiobetreiberin zu Geldstrafe verurteilt
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Singen (ots)

Geschäftsführerin zu Geldstrafe verurteilt. Sozialversicherungsbeiträge müssen nachgezahlt werden. Urteil ist rechtskräftig

Waldshut: Die vietnamesische Betreiberin eines Nagelstudios im Landkreis Waldshut wurde wegen der Beschäftigung zweier asiatischer Staatsangehöriger ohne Beschäftigungserlaubnis zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 80,00 EUR verurteilt sowie ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro erlassen.

Beide Angestellte der Frau verfügten zwar über Aufenthaltstitel in Nachbarstaaten Deutschlands, eine Arbeitserlaubnis hatten sie nicht. "Die beiden Angestellten durften anhand ihrer vorgelegten Papiere lediglich zu touristischen Zwecken nach Deutschland einreisen", erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen.

Aufgedeckt wurde die unerlaubte Beschäftigung der Ausländer durch eine Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen im September 2024, aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung.

Das Urteil gegen die Betreiberin ist bereits seit Februar 2025 rechtskräftig, das sich anschließende Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde im Juni 2025 beendet.

Neben der Geldstrafe von insgesamt 3.200 Euro fordert die Deutsche Rentenversicherung bei der Arbeitgeberin darüber hinaus die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 6.800 Euro nach. Auch gegen die beiden Arbeitnehmer wurden Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 300 Euro wegen illegalem Aufenthalt bzw. Arbeitsaufnahme ohne gültigen Aufenthaltstitel erlassen.

Zusatzinformationen

Typischerweise schließen sich nach Prüfungen umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hier stehen die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen in engem Austausch mit anderen Behörden, wie zum Beispiel den Rentenversicherungsträgern. Sanktionen gegen die Betriebe erfolgen daher oftmals wesentlich später nach den Prüfungen vor Ort.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Singen
Sonja Müller
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
E-Mail: presse.hza-singen@zoll.bund.de
www.zoll.de

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