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Hauptzollamt Rosenheim

HZA-RO: Beim Pfänden Gold und Silber gefunden

Rosenheim, München (ots)

Nicht schlecht staunten die Beamten des Hauptzollamts Rosenheim, als sie in der Wohnung eines vermeintlich zahlungsunfähigen Vollstreckungsschuldners eine ganze Sammlung von Gold und Silber entdeckten. Eigentlich sollten von dem 41-jährigen Mann ausstehende Krankenversicherungsbeiträge im hohen fünfstelligen Bereich zwangsvollstreckt werden. Wochenlang war er der Zahlungsaufforderung des Rosenheimer Zolls nicht nachgekommen und auch die Versuche, den Schuldbetrag mittels Kontopfändung oder durch einen Vollziehungsbeamten einzutreiben, waren erfolglos verlaufen. Daraufhin suchte ein Zöllner-Team mit einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts München die Wohnung des Schuldners auf. Da sich der Mann gerade im Urlaub befand, öffnete seine Mutter dem Durchsuchungsteam des Hauptzollamts die Wohnungstür. Sie war offensichtlich nicht sehr überrascht von dem Besuch, da sie nach eigenen Angaben darüber bescheid wusste, dass ihr Sohn in Bezug auf die Begleichung von Rechnungen "ein bisschen faul ist". Nach dem Betreten der Wohnung sah es aufgrund der vorgefundenen Verhältnisse zunächst nicht danach aus, als ob hier Wertgegenstände, die zur Begleichung der offenen Forderungen verwertet werden könnten, aufgefunden werden würden. Die Wohnung war stark verschmutzt, teilweise vermüllt und relativ spärlich eingerichtet.   Trotzdem durchsuchten die Zollbeamten gründlich jeden Winkel der Wohnung, was tatsächlich zu einem unerwarteten Erfolg führen sollte. So wurden zunächst 1.700 Euro in bar und ein relativ hochpreisig gehandelter Fußball-Sammelartikel sowie ein Marken-Notebook gefunden. Danach entdeckten die Zöllner im Wohnzimmer auch noch einen Tresor, welcher mit Hilfe eines Schlüsseldienstes geöffnet werden konnte. Zum Vorschein kamen rund 40 Barren Feingold und Feinsilber in verschiedenen Größen und mehrere Silbermünzen.

Die Menge des Silbers belief sich dabei auf insgesamt 5.600 Gramm, die des Goldes auf 587 Gramm. Dies entspricht einen derzeitigen Marktwert von ca. 33.500,00 EUR. Die Gründlichkeit der Zollbeamten hatte sich gelohnt. Durch die Verwertung der gepfändeten Wertgegenstände wird ein Großteil der offenen Krankenkassenbeiträge beglichen werden können. Wegen des noch offenen Restbetrages wird sich der 41-jährige Münchner auch weiter mit der Vollstreckungsstelle auseinandersetzen müssen.

INFO: Vollstreckung durch den Zoll

Die Vollstreckungsstellen der Zollverwaltung verfolgen ausstehende Steuern, Beitragsforderungen und zu Unrecht ausgezahlte öffentlich-rechtliche Geldleistungen.

Neben eigenen Steuer- und Abgabenforderungen (zum Beispiel Zölle, Kraftfahrzeugsteuer, Energiesteuer) vollstrecken sie auch öffentlich-rechtliche Geldforderungen für sogenannte Fremdgläubiger, wie zum Beispiel die Agenturen für Arbeit, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Damit sichern die Vollstreckungsstellen die Leistungsfähigkeit des Staates und setzen die Steuergerechtigkeit und die Gleichbehandlung von Beitragszahlern durch.

Wenn der Schuldner trotz Mahnung und gegebenenfalls auch nach Übersendung der Vollstreckungsankündigung nicht zahlt, wird die Vollstreckung eingeleitet. Der Schuldner kann die Vollstreckung jederzeit durch Zahlung der Forderung abwenden. Daneben gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Ratenzahlung zu stellen, über den die Vollstreckungsstelle nach Prüfung im Einzelfall entscheidet. Die wichtigsten Vollstreckungsmaßnahmen sind

   - die Pfändung von Geldforderungen (zum Beispiel Konto- oder 
     Lohnpfändung) und
   - die Pfändung von Sachen, die durch Vollziehungsbeamte im 
     Außendienst veranlasst wird.

Bei der Pfändung von Einkommen sind Pfändungsschutzbestimmungen wie Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen zu beachten. Gegenstände, die Schuldner für eine bescheidene Lebensführung benötigen, sind nicht pfändbar.

In Einzelfällen kann auch die Versteigerung von Wohnhäusern und Grundstücken durchgeführt werden, um eine Tilgung der Forderung zu erreichen.

Sollte der Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners nicht im Bundesgebiet liegen, können auch die Beschäftigten der Grenzzollämter und der Kontrolleinheiten im Rahmen von Kontrollen Vollstreckungsmaßnahmen vornehmen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine Vollstreckung innerhalb der Europäischen Union, aber auch bei einzelnen Drittstaaten zu veranlassen. In diesen Fällen wird die Vollstreckung durch die zuständigen Behörden des ersuchten Staates vor Ort durchgeführt.

Zollauktion

Gepfändete Gegenstände vom Goldschmuck bis zum Fahrzeug werden im Internet unter www.zoll-auktion.de versteigert. Dadurch werden ein größerer Personenkreis angesprochen und höhere Erlöse erzielt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Patrizia Kaiser
Telefon: 08031/3006-7100
Mobil:0162/2592622
E-Mail: patrizia.kaiser@zoll.bund.de
www.zoll.de

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