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HZA-R: Zoll aus Furth im Wald deckt Schwarzarbeit in Sicherheitsfirma auf - Vermeintlicher Mitarbeiter wegen Beihilfe verurteilt

HZA-R: Zoll aus Furth im Wald deckt Schwarzarbeit in Sicherheitsfirma auf - Vermeintlicher Mitarbeiter wegen Beihilfe verurteilt
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Regensburg (ots)

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Furth im Wald des Hauptzollamts Regensburg ergaben, dass in einem Sicherheitsunternehmen mit Sitz im Landkreis Cham über mehrere Jahre hinweg systematisch Schwarzarbeit betrieben wurde.

Zwischen 2016 und 2021 wurden in der Firma Löhne von geringfügig Beschäftigten, deren Verdienst die damals geltende Grenze von 450 Euro monatlich überschritt, über andere Arbeitnehmer ausgezahlt, um Sozialversicherungsbeiträge zu vermeiden. Außerdem setzte das Unternehmen vermeintliche Subunternehmer ein, die tatsächlich wie reguläre Arbeitnehmer vollständig in den Betrieb eingegliedert waren. Dadurch wurden ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Umfang hinterzogen.

Zudem war ein 44-jähriger Mann über fünf Jahre hinweg als Scheinselbstständiger für die Firma tätig. Er leitete Lohnzahlungen an mindestens sechs schwarzbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen weiter, obwohl er selbst in diesem Zeitraum keine eigene Arbeitsleistung erbrachte. Die Staatsanwaltschaft Regensburg warf ihm vor, in 42 Fällen Beihilfe zu einem Sozialversicherungsschaden von mehr als 43.000 Euro geleistet zu haben. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 6.375 Euro.

"Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt", betont René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg. "Sie schadet den Beschäftigten, den ehrlichen Unternehmen und der gesamten Gesellschaft. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Furth im Wald hat durch sorgfältige Ermittlungsarbeit ein System aufgedeckt, das über Jahre hinweg auf Kosten der Allgemeinheit lief. Der Zoll wird auch weiterhin konsequent gegen illegale Beschäftigung vorgehen."

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Mindestlohn und Minijobs

Bis September 2022 galt für Minijobs eine Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat. Ab Oktober 2022 lag diese bei 520 Euro. Durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2025 stieg die monatliche Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen auf 556 Euro. Zum 1. Januar 2026 wird der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben; die Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich damit auf 603 Euro pro Monat.

Was bedeutet "Lohnsplitting"?

Beim sogenannten Lohnsplitting werden Lohnzahlungen künstlich auf mehrere Personen aufgeteilt, um den Anschein zu erwecken, dass einzelne Beschäftigte unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze verdienen. Dadurch werden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern bewusst umgangen. In manchen Fällen werden Scheinpersonen oder andere Angestellte als Zahlungsempfänger vorgeschoben, um den tatsächlichen Verdienst zu verschleiern. Dieses Vorgehen stellt eine Form der Schwarzarbeit und des Sozialversicherungsbetrugs dar und ist strafbar.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Regensburg
Nadine Striegel
Telefon: 0941 2086-1503
E-Mail: presse.hza-regensburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

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