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Hauptzollamt Nürnberg

HZA-N: Nürnberger ZOLL: 3,5 Jahre Haft für Bauunternehmer

Nürnberg (ots)

Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth nach 24 Verhandlungstagen den Inhaber einer Trockenbaufirma aus Nürnberg. Ihm konnte das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 96 Fällen, Steuerhinterziehung in 47 Fällen und Computerbetrug in 32 Fällen nachgewiesen werden. Der Angeklagte befand sich zum Zeitpunkt seiner Verurteilung bereits in Untersuchungshaft.

Die unter Leitung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth durchgeführten mehrjährigen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg und der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Nürnberg-Süd ergaben, dass der 48-jährige Bauunternehmer seit Mai 2017 mehrere Arbeitnehmende und Scheinselbständige beschäftigte, ohne diese überhaupt oder in richtiger Höhe zur Sozialversicherung anzumelden. Die Löhne hatte er zum Teil oder vollständig schwarz ausbezahlt. Um die Ausgaben für die Schwarzlohnzahlungen abzudecken, bediente er sich sogenannter Abdeckrechnungen mit einer Gesamtsumme von über 2.000.000 Euro. Die Ermittler fanden in den Räumlichkeiten des Angeklagten zum Teil auch Rechnungs- und Quittungsvorlagen, mit welchen er sich selbst Rechnungen ausstellen und deren Bezahlung vortäuschen konnte. Anstelle des Rechnungsbetrages zahlte er dafür nur eine Provision.

Die Ermittler konnten außerdem nachweisen, dass der Unternehmer ein weiteres Gewerbe in Nürnberg betrieb. Zur Verschleierung seiner Verantwortlichkeit setzte er dafür einen Strohmann ein. Dort beschäftigte er seit August 2023 ebenfalls den Großteil seiner Angestellten schwarz.

Den Sozialkassen und dem Finanzamt entstand dadurch ein Gesamtschaden in Höhe von über 1.200.000 Euro.

Während der Angeklagte zwischenzeitlich nur teilgeständig war, legte er am vorletzten Verhandlungstag ein umfassendes Geständnis ab.

Der Verurteilte muss die gesparten Abgaben in Höhe der Gesamtschadenssumme zurückzahlen. Außerdem trägt er die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Zusatzinformationen:

Abdeckrechnungen werden von Servicefirmen wie eine Ware am Markt gehandelt und in den Wirtschaftskreislauf eingebracht. Wesentliches Ziel ist es, fingierte Fremdleistungen als Ausgaben in die Buchhaltung aktiver Firmen einzubuchen und dadurch Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren. Dieses wird im Wesentlichen für Schwarzlohnzahlungen an Arbeitnehmende, verdeckte Gewinnentnahmen und Korruption, z.B. Schmiergelder für Auftraggeber, genutzt.

Als Scheinselbständige bezeichnet man Arbeitnehmer, die offiziell als Selbständige auftreten, tatsächlich aber in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu dem vermeintlichen Auftraggeber stehen. Dieser spart sich so die Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg
Lara Hutzler
Telefon: 0911/9463 1233
Mobil: 0171 8331233
E-Mail: Lara.Hutzler@zoll.bund.de
www.zoll.de

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