HZA-MS: Zoll warnt: Tierische und pflanzliche Souvenirs können den Artenschutz und die Artenvielfalt gefährden
Vorsicht bei Mitbringseln aus dem Ausland
Münster (ots)
Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Durch den Kauf derartiger Waren tragen Touristen - meist unwissend - dazu bei, dass der Bestand vieler Arten weltweit gefährdet ist.
Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist streng reglementiert. Verstöße werden konsequent verfolgt. Missachten die Reisenden die Vorschriften, werden die Waren eingezogen und es drohen hohe Bußgelder oder Strafen.
"Händler im Ausland erzählen häufig, dass das Mitbringen ihrer Waren legal sei", klärt Tobias Schreiber, Leiter des Hauptzollamts Münster, auf. "Allerdings haben sie dabei oft nur ihren eigenen Profit im Sinn. Artenschutzregularien spielen beim Souvenirverkauf nur selten eine Rolle."
In vergangenen Jahr hatten Urlauber am Flughafen Münster / Osnabrück (FMO) in vier Fällen bei der Einreise nach Deutschland gegen den Artenschutz verstoßen. Der Zoll leitete deshalb gegen sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren bzw. in einem Fall sogar ein Strafverfahren - wegen Elfenbein im Reisegepäck - ein.
Reisende informieren sich deshalb am besten selbst z. B. über die Website www.artenschutz-online.de darüber, was sie im Hinblick auf den Artenschutz beim Souvenirkauf beachten sollten.
"Mitunter bringen Reisende aber auch sogenannte invasive Arten mit", warnt Schreiber. "Diese führen durch ihre aggressive Verbreitung bei uns dazu, dass die hier eigentlich heimischen Arten verdrängt bzw. gefährdet werden. Deshalb kümmert sich der Zoll mittels Kontrollen auch darum, dass diese Tier- und Pflanzenarten gar nicht erst ins Land kommen."
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Verena John
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