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Hauptzollamt Heilbronn

HZA-HN: Leistungsempfängerin wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe verurteilt

HZA-HN: Leistungsempfängerin wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe verurteilt
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Heilbronn (ots)

Das Amtsgericht Heilbronn sah es als erwiesen an, dass eine aus einer Landkreisgemeinde stammende Frau, Sozialleistungen in Form von Bürgergeld zu Unrecht bezogen hat. Daher verurteilte es die 54-jährige Frau im Juni 2025 wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 1 Monat. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Ein Bewährungshelfer wurde bestellt. Die Frau ist damit vorbestraft. Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn bestätigten den nach einem Abgleich der Sozialversicherungsdaten bestehenden Anfangsverdacht. Demnach hatte die Frau ihre Beschäftigung nicht unverzüglich gegenüber dem Jobcenter Landkreis Heilbronn mitgeteilt. Dadurch bezog die im Leistungsbezug stehende Frau Bürgergeld in Höhe von 2.596,40 Euro für sich sowie einen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen, ohne rechtlichen Grund. Die Frau ist darüber hinaus zur Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Leistung verpflichtet.

Zusatzinformation:

Das Arbeitslosengeld I soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung verlieren, sozial absichern. Es soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das Arbeitslose wegen der Arbeitslosigkeit nicht erzielen können. Die Dauer des Bezugs ist nach bestimmten Voraussetzungen zeitlich beschränkt. Das Arbeitslosengeld II/Bürgergeld hingegen sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger Personen, soweit sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht durch Einkommen oder Vermögen sichern kann. Anspruch auf Arbeitslosengeld II können daher auch Personen haben, die mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen. Alle Leistungsempfänger sind gesetzlich dazu verpflichtet, Angaben, die für den Leistungsbezug erheblich sind, den Arbeitsagenturen, Jobcentern oder kommunalen Trägerschaften unverzüglich mitzuteilen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Mobil: 0175 / 26 90 512
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn@zoll.bund.de
www.zoll.de

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