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Hauptzollamt Frankfurt am Main

HZA-F: Zoll in Frankfurt am Main überprüft Hotelgewerbe

Frankfurt am Main (ots)

Am 08. Mai hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) Prüfungen im Hotelgewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannten Leistungs-betrugs.

Insgesamt 98 Kontrollkräfte des Zolls und der Landespolizei überprüften fünf Hotels im Frankfurter Stadtgebiet. 26 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.

In drei der Hotels kam es zu Feststellungen bezüglich illegal in Deutschland aufhältiger Arbeitnehmer/innen. Gegen insgesamt sechs Personen, eine Frau und fünf Männer, wurden wegen des Verdachtes des illegalen Aufenthalts bzw. teilweise der bereits illegalen Einreise ohne Passdokumente Ermittlungsverfahren eingeleitet und diese-gegen bestehender Fluchtgefahr vorläufig festgenommen. Die illegal aufhältigen Arbeitnehmer waren als Reinigungskräfte oder als Küchenhilfe eingesetzt. Zudem wurde in einem Hotel bereits gegen den anwesenden Betreiber des Unternehmens ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an. Weiterhin wurden bei den Kontrollen insgesamt 10 Arbeitnehmer angetroffen, die bis-lang nicht zur Sozialversicherung angemeldet wurden. An die am Einsatztag durchgeführten Kontrollen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unter-nehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder werden in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen Verstöße in den unter-schiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.

Gastronomie- und Hotelgewerbe unterliegen den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.

Zusatzinformation:

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht da-mit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risi-koorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Isabell Gillmann
Telefon: 069 / 690-74189
E-Mail: presse.hza-ffm@zoll.bund.de
www.zoll.de

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