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Hauptzollamt Frankfurt am Main

HZA-F: Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung- Bundesweite Prüfung zur Bekämpfung clanähnlicher Strukturen

HZA-F: Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung- Bundesweite Prüfung zur Bekämpfung clanähnlicher Strukturen
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Frankfurt am Main (ots)

Frankfurt am Main-- Der Zoll ging am 24. November 2023 im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Prüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Bekämpfung von clanähnlichen, kriminellen Strukturen vor. Hierbei wurde er von Zusammenarbeitsbehörden unterstützt. Im Stadtgebiet Frankfurt am Main war das Hauptzollamt zusammen mit Polizei, Ordnungsamt und Finanzamt mit rund einhundert Beschäftigten an der Prüfung beteiligt. Geprüft wurden 18 Objekte, insbesondere Cafés, Bars, Shisha Bars sowie Spielstätten.

Die Zöllnerinnen und Zöllner prüften dabei, ob die Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden, ob Ausländer und Ausländerinnen die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestlöhne eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen. Darüber hinaus stand die Aufdeckung von steuerrechtlichen Verstößen im Fokus der Maßnahmen.

Insgesamt wurden bei 18 Arbeitgebern 52 Personen geprüft. Hierbei wurden 46 Verstöße gegen die Meldepflicht zur Sozialversicherung, ein Fall von fehlender Arbeitsgenehmigung bei einem ausländischen Arbeitnehmer sowie 16 mutmaßliche Verstöße gegen die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes festgestellt. In zwei Fällen besteht der Verdacht des Missbrauchs von Sozialleistungen. Außerdem wurden mehrere Verwarnungen wegen fehlender Mitführung von Ausweispapieren ausgesprochen. Neben arbeitsrechtlichen Verstößen stellte der Zoll auch zwei Kilogramm unversteuerten Tabaks sicher.

Das Finanzamt vollstreckte 1.250,- EUR Steuerschulden und stellte bei seinen Kassenprüfungen in sieben Fällen Verstöße gegen die ordnungsgemäße Kassenführung fest. Das Ordnungsamt zog sechs nicht zugelassene Glücksspielgeräte aus dem Verkehr.

Neben der Feststellung von Verstößen ging es bei diesem Einsatz insbesondere darum, delikts- und behördenübergreifend Erkenntnisse über clanähnliche Strukturen zu gewinnen. Die Prüfung setzt ein deutliches Zeichen, dass diese in der Gesellschaft nicht toleriert werden.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396
E-Mail: presse.hza-ffm@zoll.bund.de
www.zoll.de

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