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Hauptzollamt Frankfurt am Main

HZA-F: Nicht nur zur Weihnachtszeit: Wie das Paket durch den Zoll kommt-

HZA-F: Nicht nur zur Weihnachtszeit: Wie das Paket durch den Zoll kommt-
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Frankfurt am Main (ots)

Auch in diesem Jahr wird mit dem Black Friday Ende November die heiße Phase des vor-weihnachtlichen Online-Shoppings eingeläutet und es beginnt die Hochsaison bei Paketver-sendern und - diensten. Was viele Online-Shopper dabei aber nicht bedenken: Wird das er-sehnte Paket aus einem Nicht-EU-Land verschickt, ist der Zoll mit im Spiel, und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht.

Denn werden die heiß ersehnten Sneaker oder das neueste Smartphone bei einem Online-händler in einem Drittland bestellt, fallen möglicherweise bei der Einfuhr neben dem Kaufpreis und Versandkosten zusätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an. Bei bestimmten Waren wie z.B. Alkohol kann es sogar sein, dass auch noch Verbrauchsteuern bezahlt werden müssen.

Für kommerzielle Postsendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen:

   -	Warenwert bis 22 Euro: Hier fallen kein Zoll und keine 
Einfuhrumsatzsteuer an. Die Verbrauchsteuern, wie zum Beispiel für 
Alkohol oder Tabak, werden aber erhoben.
   -	Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer 
(aktuell von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent reduziert) 
und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.
   -	Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen 
auch der warenab-hängige Zoll und gegebenenfalls  Verbrauchsteuern 
an.

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie eine Postsendung zum Empfänger gelangt:

   -	Liegen alle für die zollamtliche Abfertigung erforderlichen 
Angaben vor, gibt die Deut-sche Post AG als gesetzliche Vertreterin 
des Empfängers eine Zollanmeldung ab. Soweit keine Verbote und 
Beschränkungen entgegenstehen und ggf. entstandene Ein-fuhrabgaben 
durch die Deutsche Post AG vorab entrichtet wurden, wird die 
Postsen-dung vom Zoll freigegeben und von der Post dem Empfänger 
zugestellt.
   -	Fehlen wichtige Informationen für den Zoll, wird die Postsendung
an das für den Emp-fänger zuständige Binnenzollamt weitergeleitet. In
diesem Fall erhält der Besteller ein Benachrichtigungsschreiben der 
Post. Auf diesem ist das Zollamt angegeben, bei dem die Sendung 
grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen abgeholt werden muss, und 
auch, welche Unterlagen noch fehlen. Falls der Empfänger sich 
vertreten lassen will, muss eine formlose Vollmacht beim Zoll 
vorgelegt werden.

Seit Februar 2020 müssen Postsendungen nicht mehr zwingend persönlich beim Zollamt ab-geholt werden. Sendungen bis zu einem Wert von 1.000 Euro können auch ohne persönliches Erscheinen abgefertigt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie kann diese Postabfertigung von zu Hause genutzt werden, um weitere persönliche Kontakte zu vermeiden und die Aus-breitung des Virus zu hemmen.

Neben einer möglichen Verzollung der Ware sind auch bei Post- und Kuriersendungen immer Einfuhrverbote bzw. Beschränkungen zu beachten. So überwacht der Zoll zum Beispiel zum Schutz der Verbraucher, ob Waren gegen die Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschut-zes sowie der Produktsicherheit verstoßen. Dies ist oft bei Kleidung, technischen Produkten oder auch bei Kinderspielzeug der Fall.

"Das vermeintliche Schnäppchen kann sich da schnell als Fehlinvestition entpuppen, wenn es sich um eine Fälschung handelt,", so Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main. "Die Waren werden sichergestellt und vernichtet, die Kaufsumme wird vom Lieferanten nicht erstattet. Außerdem kann dem Paketempfänger ein zivilrechtliches Verfahren mit dem Rechteinhaber drohen."

Post- und Kuriersendungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU können im Regelfall ohne Zollformalitäten empfangen werden. Wer allerdings Alkohol oder Tabak aus einem anderen EU-Staat bestellt, muss unter Umständen Steuern entrichten. Darüber hinaus sind auch hier bestimmte Einfuhrverbote zu beachten. Wer also zu Weihnachten ganz entspannt schenken möchte, macht sich rechtzeitig schlau unter zoll.de oder gleich mit der App "Zoll und Post".

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber nach dem audit "berufund-familie". Wir bieten Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396
E-Mail: presse.hza-ffm@zoll.bund.de
www.zoll.de

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