HZA-EF: Zoll prüft Fitness- und Sportstudios
Erfurt (ots)
In der vergangenen Woche kontrollierten über 70 Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Erfurt im Rahmen einer Schwerpunktprüfung die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer*innen in 125 Fitness- und Sportstudios in Thüringen und Südwestsachsen (82 in Thüringen und 43 in Südwestsachsen).
Die Beamt*innen der FKS befragten insgesamt 255 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen (185 in Thüringen und 70 in Südwestsachen) und führten 68 Geschäftsunterlagenprüfungen durch (36 in Thüringen und 32 in Südwestsachsen). Sie kontrollierten insbesondere die ordnungsgemäße Zahlung des vorgeschriebenen Mindestlohns, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern.
In fünf Fällen lagen Anhaltspunkte vor, dass die Arbeitnehmer*innen nicht den gesetzlichen Mindestlohn erhalten (drei in Thüringen und zwei in Südwestsachsen).
Fitness- und Sportstudios unterliegen den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde - ab dem 1. Juli 2022 steigt er auf 10,45 Euro.
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