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Hauptzollamt Düsseldorf

HZA-D: Zoll überprüft Gastronomie und Hotellerie/Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit

Düsseldorf (ots)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf führte am 19.09.2025 verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.

Beim Hauptzollamt Düsseldorf, dem die beiden FKS Standorte Düsseldorf und Wuppertal angehören, waren an diesem Tag insgesamt 72 Beschäftigte des Zolls im Einsatz. Unterstützt wurden sie dabei von Kräften der Ordnungsämter, der Finanzämter, der Ausländerbehörden und der Lebensmittelüberwachung. Dabei prüften sie bis in die späten Abendstunden insgesamt 42 Betriebe (11 Stück in Düsseldorf und 31 in Wuppertal) und befragten 171 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen (80 Personen in Düsseldorf und 91 in Wuppertal).

Dabei kam es zu folgenden Verdachtsfällen:
- Verdacht auf Nichtzahlung des Mindestlohns in 8 Fällen (6 davon in 
Wuppertal)
- Verdacht auf Schwarzarbeit in 2 Fällen (beide in Wuppertal)
- Verdacht auf illegale Ausländerbeschäftigung in 1 Fall (in 
Wuppertal)
- Verdacht auf Leistungsmissbrauch in 4 Fällen (alle in Düsseldorf)
- Verstöße gegen die Aufzeichnungs- und Ausweismitführungspflichten 
in 27 Fällen (10 davon in Wuppertal)

Die unterstützenden Behörden prüften im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit.

An die am 19.09.25 durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.

Zusatzinformation:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Düsseldorf
Pressesprecher
Fabian Pflanz
Telefon: 0211-2101-1230
E-Mail: presse.hza-duesseldorf@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original content of: Hauptzollamt Düsseldorf, transmitted by news aktuell

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