All Releases
Follow
Subscribe to Hauptzollamt Duisburg

Hauptzollamt Duisburg

HZA-DU: Hauptzollamt Duisburg beteiligte sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung im Baugewerbe - über 30 Verstöße

HZA-DU: Hauptzollamt Duisburg beteiligte sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung im Baugewerbe - über 30 Verstöße
  • Photo Info
  • Download

Duisburg, Oberhausen, Essen, Mülheim an der Ruhr, Kreis Kleve, Kreis Wesel (ots)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führte am 16.06.2025 eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Im Kreis Kleve und in Duisburg waren knapp 40 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Duisburg auf Baustellen unterwegs, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Die Prüfungen erfolgten durch Personenbefragungen und/ oder Prüfungen der Geschäftsunterlagen.

An der Schwerpunktprüfung im Baugewerbe beteiligten sich zudem die Familienkasse NRW West, das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg, die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Kleve und die Bezirksregierung Düsseldorf.

Nach der ersten Auswertung der erfassten Personen (rund 120) ergaben sich folgende Ermittlungsverfahren:

   - acht Verfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts,
   - drei Verfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und 
     Veruntreuens von Arbeitsentgelt und
   - 20 Ordnungswidrigkeiten (z. B. wegen fehlender Meldungen zur 
     Sozialversicherung, nicht mitgeführter Ausweispapiere und nicht 
     vorliegender Arbeitsgenehmigungen bei Ausländern).

In 32 Fällen sind weitere Prüfungen der Geschäftsunterlagen notwendig, aus denen sich weitere Verstöße ergeben könnten.

Im Dachdecker-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemein gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.

Zusatzinformation

Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Duisburg
Pressestelle
Telefon: 0203 / 6048 - 1661
E-Mail: presse.hza-duisburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original content of: Hauptzollamt Duisburg, transmitted by news aktuell

More press releases: Hauptzollamt Duisburg
More press releases: Hauptzollamt Duisburg