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Hauptzollamt Dortmund

HZA-DO: Zahlreiche Verstöße bei der Kontrolle eines Logistikzentrums
Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

HZA-DO: Zahlreiche Verstöße bei der Kontrolle eines Logistikzentrums / Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
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Bochum (ots)

Am 28.10.2025 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund gemeinsam mit der Ausländerbehörde der Stadt Bochum und der Polizei ein Logistikzentrum in Bochum-Wattenscheid. Die Kontrolle erfolgte aufgrund eines Hinweises.

Bereits beim Eintreffen der Kontrollkräfte verließen mehrere Personen fluchtartig ihre Arbeitsplätze. Die hinterhereilenden Beamten konnten sie jedoch rasch in den Gängen des Warenlagers stellen. Insgesamt wurden vor Ort 44 Arbeitnehmer festgestellt. Von diesen waren 23 ohne die erforderliche Erlaubnis der Ausländerbehörde und somit "schwarz" beschäftigt.

Elf dieser Personen, chinesische, vietnamesische und nigerianische Staatsbürger, konnten sich zudem mit keinerlei Dokumenten legitimieren, die einen Aufenthalt in Verbindung mit der Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubten. Ein nigerianischer Arbeitnehmer versuchte sich mit einem gefälschten italienischen Passdokument gegenüber den Beamten auszuweisen. Chinesische, vietnamesische und nigerianische Staatsbürger benötigen zum Aufenthalt sowie zur Aufnahme einer Beschäftigung im Bundesgebiet einen nationalen Aufenthaltstitel oder ein entsprechendes nationales Visum.

Die Zollbeamten leiteten Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein und nahmen die elf Arbeitnehmer vorläufig fest.

Nach den Vernehmungen wurden die Beschuldigten an die zuständige Ausländerbehörde übergeben, die über deren weiteren Verbleib im Bundesgebiet entscheidet.

Den Arbeitgeber der Beschuldigten erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Ausländern ohne gültige Arbeitsgenehmigung, der Missachtung der melderechtlichen Vorschriften sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich. Die Ermittlungen dauern an.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
www.zoll.de

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