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Hauptzollamt Dortmund

HZA-DO: Drei Festnahmen bei Kontrolle von Nagelstudio
Illegaler Aufenthalt und illegale Beschäftigung durch Zoll beendet

HZA-DO: Drei Festnahmen bei Kontrolle von Nagelstudio / Illegaler Aufenthalt und illegale Beschäftigung durch Zoll beendet
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Siegen (ots)

Am 13. September 2023 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises ein Nagelstudio in Siegen. Gleich drei ausländische Angestellte des Nagelstudios konnten keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen.

Die drei Männer wurden wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen und einer erkennungsdienstlichen Behandlung bei der Polizei zugeführt, um ihre Identität festzustellen. Dabei stellte sich heraus, dass es sich um vietnamesische Staatsbürger im Alter von 18, 22 und 24 Jahren handelte. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen vietnamesische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt.

Nach Überstellung der drei Vietnamesen an die Ausländerbehörde der Stadt Siegen prüft diese nun deren Abschiebung.

Den Feststellungen des Zolls zufolge waren es nicht die ersten Landsleute, die von der vietnamesischen Arbeitgeberin zum Zwecke der Erwerbstätigkeit angeworben wurden. Weil die Arbeitnehmer überdies nicht zu Sozialversicherung gemeldet waren, besteht außerdem der Verdacht, dass Beiträge vorenthalten wurden. Daher durchsuchte der Zoll mit Unterstützung der Polizei das Geschäft und die Wohnung der Inhaberin, um weitere Beweismittel zu sichern. Die weiteren Ermittlungen, darunter die Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen und Speichermedien, durch den Zoll dauern an.

Illegale Ausländerbeschäftigung kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro geahndet werden. Beim Nichtabführen von Sozialabgaben, dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird.

Zusatzinformation:

Unionsbürger haben das Recht, sich fast ohne Beschränkungen und ohne besondere Erlaubnis in den anderen Staaten der EU aufzuhalten und dort erwerbstätig zu sein. Sie werden dabei in fast jeder Hinsicht den Staatsangehörigen des anderen Staates rechtlich gleichgestellt. Dieses Recht bezeichnet man als Freizügigkeit.

Ausländerinnen und Ausländer, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen, benötigen in aller Regel für die Einreise, den Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Ohne diesen ist ihre Beschäftigung illegal. Zudem arbeiten sie "schwarz", haben weder Kranken- noch Unfallversicherung, keinen Anspruch auf Altersversorgung oder Arbeitslosengeld. Die Beiträge hierfür spart sich der Arbeitgeber und erhöht damit illegal seinen Gewinn.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
www.zoll.de

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