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HZA-A: Hauptzollamt Augsburg warnt vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland

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Augsburg/Schwaben (ots)

Der Jahreswechsel rückt näher - und damit auch die Zeit, in der vielerorts Feuerwerk gekauft wird. Doch Vorsicht: Einige Produkte, die in unseren Nachbarländern oder online angeboten werden, entsprechen nicht den deutschen Sicherheitsstandards und können beim Zünden unberechenbare und schwere Folgen haben. Zollbeamtinnen und -beamte stellen jedes Jahr bei Kontrollen und in Paketsendungen unter anderem nicht konforme und teils extrem gefährliche Pyrotechnik sicher - allein 2024 waren es über sieben Tonnen. Deshalb ist es wichtig, sich vor dem Kauf zu informieren und genau hinzuschauen.

Alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper müssen getestet und mit dem CE-Zeichen versehen werden. Die Einfuhr von nicht konformem Feuerwerk ohne CE-Kennzeichen nach Deutschland ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Es ist möglich, dass Feuerwerk aus dem Ausland diese geltenden Kriterien nicht erfüllt oder sogar gefälschte Zulassungszeichen hat. Derartige Pyrotechnik wird daher bei Kontrollen durch den Zoll konsequent beschlagnahmt. Wer versucht, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, macht sich strafbar.

"Für die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörper verzichten, deren Herkunft man nicht klar nachvollziehen kann oder die keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung haben", betont Adrian Kube, Pressesprecher beim Hauptzollamt Augsburg, "nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar und sie zu verwenden, kann extrem gefährlich werden. Im schlimmsten Fall kann es zu Verbrennungen, Verätzungen oder dem Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht kommen."

Für bestimmte Kategorien und Arten von Feuerwerkskörpern ist außerdem eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Die Überwachung der Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den für das Sprengstoffrecht zuständigen Behörden der Bundesländer sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Zoll unterstützt diese Behörden bei der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zu explosionsgefährlichen Stoffen.

Weitere Informationen zu den Bestimmungen und der konkreten Kategorisierung von Feuerwerk finden Sie auf der Internetseite der BAM und unter www.zoll.de: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html#vt-sprg-2

75 Jahre Zoll wollen wir mit Ihnen am 18. Juli 2026 feiern. Wir sind der ZOLL - beim Tag der offenen Tür des Hauptzollamts Augsburg beim Zollamt Göggingen, Depotstraße 8, 86199 Göggingen, können Sie sich ein Bild von der vielfältigen Arbeit beim ZOLL machen. Von 12 bis 16 Uhr stehen Ihnen die Zollbeamtinnen und -beamten Rede und Antwort. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Heike Koch
Telefon: 0821 5012 225
E-Mail: presse.hza-augsburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

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