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Hauptzollamt Augsburg

HZA-A: Ohne Stress durch den Zoll - Tipps für Reisende in der Urlaubszeit

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Augsburg (ots)

Nächste Wochen beginnen bei uns in Bayern die großen Sommerferien. Damit die Rückkehr aus dem Traumurlaub auch beim Weg durch den Zoll ohne unangenehme Überraschungen verläuft, gibt es für aus dem Ausland stammende Waren ein paar Dinge zu beachten.

Reisen außerhalb der EU

Bei der Rückreise aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien oder Ägypten) und aus Sondergebieten (z.B. den Kanarischen Inseln, die Insel Helgoland oder Grönland) dürfen Waren zu nichtkommerziellen Zwecken nur innerhalb nachfolgender Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden.

Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

   - 200 Zigaretten oder
   - 100 Zigarillos oder
   - 50 Zigarren oder
   - 250 Gramm Rauchtabak (Feinschnitt, Wasserpfeifentabak, erhitzter
     Tabak und Pfeifentabak) oder
   - eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

   - 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 
     Volumenprozent oder

unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder

   - 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem 
     Alkoholgehalt von höchstens

22 Volumenprozent oder

   - eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
   - 4 Liter nicht schäumende Weine und
   - 16 Liter Bier

Arzneimittel:

   - die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge

Kraftstoffe:

   - für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge 
     und bis zu 10

Liter in einem tragbaren Behälter

Substitute für Tabakwaren (z.B. Liquids für E-Zigaretten - nur für Personen ab 17 Jahren): und andere Waren

   - bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
   - bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt
     430 Euro
   - bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von 
     insgesamt 175 Euro

Die Waren, für die eine besondere Mengengrenze gilt (Tabakwaren, Alkohol, alkoholische Getränke, Arzneimittel und Kraftstoffe), werden bei diesem Warenwert nicht mit eingerechnet.

Reisen innerhalb der EU

Reisen innerhalb der EU unterliegen dagegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (z.B. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee). Für diese werden EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben. Bei entsprechende Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschiften und Richtmengen, bei denen ein Verbringen für den Eigenbedarf angenommen wird, zu beachten.

Für alle mitgebrachten Waren gelten die jeweiligen Freimengen nur, wenn diese in dem vom Reisenden benutzten Transportmittel (z. B. Bus, Bahn, PKW oder Flugzeug) nach Deutschland mitgeführt werden. Werden die Waren hingegen voraus- oder nachgesandt, als Frachtsendung aufgegeben, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurierdienst befördert, gelten andere Regelungen.

Online: www.zoll.de

Auf der Internetseite des Zolls sowie in der Online-Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" erfährt man unter anderem, welche Reisefreimengen und Richtmengen für bestimmte Waren gelten, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.

Online: Artenschutz-Online

Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, grundsätzlich auf Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Durch den Kauf derartiger Waren tragen Touristen - meist unwissend - dazu bei, dass der Bestand vieler Arten weltweit gefährdet ist. Um auch hier nichts falsch zu machen, bietet die Website www.artenschutz- online.de wichtige Informationen zu geschützten Tieren und Pflanzen, auf deren Kauf unbedingt verzichtet werden sollte.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Tim Hagenbusch
Telefon: 0821 5012 161
E-Mail: presse.hza-augsburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

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