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Hauptzollamt Osnabrück

HZA-OS: Freiheitsstrafe für Mann aus Cloppenburg; Zoll deckt Leistungsbetrug auf

HZA-OS: Freiheitsstrafe für Mann aus Cloppenburg; Zoll deckt Leistungsbetrug auf
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Osnabrück (ots)

Sieben Monate Haft, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Die Haftstrafe wurde zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt. Zudem hat der Angeklagte laut Bewährungsbeschluss einen Geldbetrag in Höhe von 300 Euro an die Cloppenburger Tafel e.V. zu zahlen.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Dezember 2021 und im Februar 2022 nahm der Beschuldigte jeweils eine Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 2.200 Euro an Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu Unrecht kassieren. Im März 2022 erklärte der Angeklagte gegenüber einer Mitarbeiterin des Jobcenters Cloppenburg, dass er eine Arbeitsstelle gefunden habe, diese wegen der großen Entfernung jedoch nicht erreichen könne und deswegen einen Führerschein benötige. Der Leistungsträger bewilligte dem Mann den Antrag und zahlte ihm hierfür 544 Euro aus. Tatsächlich war der Beschuldigte wie bereits erwähnt, seit Februar 2022 bei diesem Arbeitgeber beschäftigt, was der Mann indes pflichtwidrig verschwieg und hatte die Arbeitsstelle auch ohne Führerschein erreicht, so dass die Bewilligungsvoraussetzungen nicht vorgelegen hatten.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Jobcenter Osnabrück) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Sozialleistungen und ein Gehalt von seinen Arbeitgebern bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.

Der Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die beruflichen Tätigkeiten aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-3301 - 1006
E-Mail: presse.hza-osnabrueck@zoll.bund.de
www.zoll.de

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