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Hauptzollamt Osnabrück

HZA-OS: Hauptzollamt Osnabrück zieht Bilanz; 10,3 Millionen Euro Schaden durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung festgestellt

HZA-OS: Hauptzollamt Osnabrück zieht Bilanz; 10,3 Millionen Euro Schaden durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung festgestellt
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Osnabrück (ots)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück zieht eine erfolgreiche Bilanz für das Jahr 2022.

Zuständig hierfür ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit ihren drei Standorten in Nordhorn, Lohne und Osnabrück. Sie führte Kontrollen in allen Wirtschaftsbranchen durch. Mit Schwerpunktprüfungen nahm die FKS besonders die Branchen in den Fokus, bei denen Kontrollen nach aktueller Lagebeurteilung im besonderem Maße angezeigt waren. Das betraf im vergangenen Jahr insbesondere das Baugewerbe, das Friseurhandwerk, das Hotel- und Gaststättengewerbe, das Transport und Logistikgewerbe sowie die Taxi- und Mietwagenbranche.

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück überprüften im Jahr 2022 insgesamt 1.039 Arbeitgeber. Abgeschlossen werden konnten im vergangenen Jahr 1.888 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten und 989 Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten. Mit Ihren Prüfungen ermittelten die Beschäftigten vorenthaltene bzw. veruntreute Sozialversicherungsbeiträge, hinterzogene Steuern und rechtswidrig erlangte Vermögensvorteile von über 10,3 Millionen Euro. Durch die Gerichte wurden Täter zu mehr als 29 Jahren Freiheitsstrafe und über 509.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Hauptzollamt verhängte selbst Bußgelder in Höhe von mehr als 322.000 Euro.

"Die FKS trägt durch die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und sichert einen fairen Arbeitsmarkt", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

Die FKS führt ihre Prüfungen sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen durch. Beginnend mit den Arbeitnehmerbefragungen vor Ort zu den Arbeitsverhältnissen, schließen sich oftmals langwierige und komplexe Ermittlungen und Geschäftsunterlagenprüfungen an.

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben viele Facetten

FKS-Ermittlungen erfolgen immer ganzheitlich. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.

Verstoß gegen Mindestarbeitsbedingungen

Die FKS des Hauptzollamts Osnabrück hat im letzten Jahr 69 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen den allgemeinen Mindestlohn, branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die Lohnuntergrenze für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung eingeleitet. Zudem konnten 43 Ermittlungsverfahren wegen Mindestentgeltverstößen abgeschlossen werden.

Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechtzeitig und in richtiger Höhe zu entrichten. Verstöße sind strafbar und werden konsequent verfolgt. Die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge sowie die hinterzogene Lohnsteuer sind nachträglich zu entrichten. Auch die Umgehung von Sozialabgaben durch Scheinselbstständigkeit ist regelmäßig ein Problem, auf das die FKS bei ihren Prüfungen stößt.

Leistungsmissbrauch und Leistungsbetrug

Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II sind verpflichtet, Einkommen, das sie durch Erwerbstätigkeit erzielen, der Stelle mitzuteilen, die ihnen diese Leistung gewährt. Tun sie dies nicht, nehmen sie die Leistungen zu Unrecht in Anspruch. Den Tätern drohen dann empfindliche Strafen. Zudem werden die unrechtmäßig in Anspruch genommenen Leistungen zurückgefordert

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-3301 - 1006
E-Mail: presse.hza-osnabrueck@zoll.bund.de
www.zoll.de

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