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Hauptzollamt Magdeburg

HZA-MD: Kontrollen in Imbissen und Spätshops: Hauptzollamt Magdeburg stellt sechs Verstöße mit Steuerschäden in Höhe von knapp 4.570 Euro fest

HZA-MD: Kontrollen in Imbissen und Spätshops: Hauptzollamt Magdeburg stellt sechs Verstöße mit Steuerschäden in Höhe von knapp 4.570 Euro fest
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Magdeburg, Halle (Saale), Salzlandkreis (ots)

Die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Magdeburg ist bei Kontrollen in Imbissen und kleineren Lebensmittelläden in Sachen-Anhalt innerhalb von zwei Tagen gleich sechs Mal fündig geworden und hat dabei Steuerschäden in Höhe von 4.569,62 Euro aufgedeckt. Es wurden insgesamt sechs Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund der fehlenden Mitwirkung eines Geschäftsinhabers eingeleitet.

Am 04. Juni 2025 führten die Kolleginnen und Kollegen zwei Kontrollen in Lebensmittelgeschäften in Bernburg und Aschersleben durch, welche auch Tabakwaren zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus wurde auch in einem Imbiss im Salzlandkreis eine Steueraufsichtsmaßnahme durchgeführt. Im Ergebnis wurden in den Geschäften 7.260 unversteuerte Zigaretten, 202 Vapes, 4.149 ml Substitute für Tabakwaren und 31 Dosen Oraltabak (dessen Verkauf in Deutschland gänzlich verboten ist) beschlagnahmt und dadurch ein Steuerschaden von 2.429,82 Euro aufgedeckt.

"Die unversteuerten Waren wurden zum Teil offen zum Verkauf angeboten, aber auch beispielsweise in Mülleimern vor ungewollten Blicken versteckt. Einer der Betreiber war den Beamten bereits bekannt, da in weiteren Geschäften dieses Inhabers in jüngster Vergangenheit 25 Liter unversteuerte Substitute für Tabakwaren sichergestellt werden konnten." teilt Sebastian Schultz, Pressesprecher vom Hauptzollamt Magdeburg mit.

Einen Tag später, am 05. Juni 2025, führten die Beamten der KEV erneut Prüfungen, zum Teil gemeinsam mit Kräften der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Magdeburg, in zwei sogenannten Spätshops und einem Imbiss im Stadtgebiet von Halle (Saale) durch.

"Dabei konnten erneut umfangreiche Mengen unversteuerter oder zum Verkauf in Deutschland verbotener Tabakwaren festgestellt werden. Dabei handelt es sich um 8.230 ml Substitute, 386 Vapes und 16 Dosen Oraltabak mit einem verhinderten Steuerschaden von 2.139,80 Euro. Auch hier ließen sich die Verkäufer zum Teil kreative Verstecke einfallen. So konnten die Kolleginnen und Kollegen einen Teil der Waren in einer Mikrowelle oder einem Gaskocher auffinden." so Schultz weiter.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Magdeburg
Sebastian Schultz
Telefon: 0391 / 5074 - 1206
E-Mail: presse.hza-magdeburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

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