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HZA-KI: Zoll stellt erneut vier illegal Beschäftigte in Sushi-Lieferdienst fest

HZA-KI: Zoll stellt erneut vier illegal Beschäftigte in Sushi-Lieferdienst fest
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Kiel,Rendsburg,Flensburg,Mölln,Heiligenhafen,Bad Oldesloe,Puttgarden,Lübeck, (ots)

Bei der Prüfung eines weiteren Sushi-Lieferdienstes im Kreis Herzogtum Lauenburg stellten Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Kiel am vergangenen Samstagnachmittag 4 illegal aufhältige Arbeitnehmer fest. Auch dieser Kontrolle gingen anonyme Hinweise nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz voraus.

Die Zöllner*innen kontrollierten im laufenden Geschäftsbetrieb 12 Personen, von denen sich 4 als illegal in Deutschland aufhältige Drittstaatsangehörige ohne gültigen Aufenthaltstitel und ohne gültige Arbeitserlaubnis herausstellten.

Ob Anhaltspunkte für einen Mindestlohnverstoß vorliegen, konnte aufgrund der Sprachbarrieren vor Ort nicht ermittelt werden. Hier sind noch weitere Prüfungen erforderlich.

Der Mindestlohn beträgt seit dem 1. Oktober 2022 12 Euro Brutto pro Zeitstunde.

Gegen die 4 nepalesischen Staatsangehörigen wurde ein Strafverfahren gemäß § 95 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeleitet. Ihnen wurden die Pässe entzogen und eine Meldeauflage bei der Ausländerbehörde erteilt.

Gegen den Inhaber des Lieferdienstes wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet.

Auch in diesem Fall mussten die bis zu dem Zeitpunkt eingegangenen Essenbestellungen mangels ordnungsgemäß angemeldeten Küchenpersonals storniert werden.

Der Zoll geht bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung regelmäßig Hinweisen aus der Bevölkerung zur Bekämpfung von Gesetzesverstöße nach.

Hinweise können beispielsweise online eingereicht werden: https://www.zoll.de/DE/Kontakt/Meldung_FKS/kontakt_node.html

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument insbesondere auch zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Kiel
Gabriele Oder
Telefon: 0431-20083-1106
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
www.zoll.de

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