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Hauptzollamt Bremen

HZA-HB: Zoll am Flughafen Bremen verhindert Goldschmuggel
Mehrere Reisende versuchten Goldschmuck am Zoll vorbei ins Land zu bringen

Bremen (ots)

Bremen, 5. und 6. April. Der Zoll am Bremer Flughafen hat am 
vergangenen Wochenende in drei Fällen den Schmuggel von Goldarmreifen
und einen Steuerschaden von rund 1.600 Euro verhindert.
In einem Fall trug eine aus dem Iran ankommende 31-jährige Reisende 
Armreifen am Handgelenk, verdeckte den Schmuck jedoch mit einer 
Stulpe und durchschritt so vorschriftswidrig den grünen Zollkanal für
anmeldefreie Waren. Auch auf Befragen der Zöllner meldete sie keine 
mitgebrachten Waren an. Nachdem zunächst ihr Reisegepäck vom Zoll 
kontrolliert wurde, in dem sich jedoch keine zollrelevanten Waren 
befanden, wurde die Frau gebeten, die für die Beamten auffällige 
Stulpe vom Handgelenk zu nehmen. So kamen vier Goldarmreifen mit 
einem Wert von über 3.800 Euro zum Vorschein. Die fälligen 
Einfuhrabgaben in Höhe von mehr als 800 Euro hat die Reisende noch 
vor Ort beglichen.
In einem weiteren Fall hat der Zoll bei einem 56-jährigen aus Indien 
einreisenden Mann ebenfalls einen Goldarmreif am Handgelenk im Wert 
von fast 1.700 Euro festgestellt. Der Mann gab an, den Armreif 
geschenkt bekommen zu haben. Auch er durschritt den grünen Kanal für 
anmeldefreie Waren, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen. 
Hier wurden Einfuhrabgaben in Höhe von über 300 Euro fällig.
Im dritten Fall schließlich wurde bei einer aus der Türkei 
ankommenden 60-jährigen Reisenden bei einer Kontrolle im grünen Kanal
ein Goldarmreif festgestellt, den diese bereits aus einer vorherigen 
Reise schon einmal in die Europäische Union eingeführt hatte. Einen 
Beleg, dass sie die Einfuhrabgaben für den Schmuck bereits bei der 
ersten Einfuhr entrichtet hatte, besaß die Frau jedoch nicht. Der 
Schmuck hatte einen Wert von über 2.200 Euro, sodass Einfuhrabgaben 
in Höhe von fast 500 Euro zu entrichten waren.
Gegen alle drei Reisenden wurde noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren
eingeleitet.
"Der grüne Kanal darf nur durchschritten werden, wenn für die 
mitgebrachten Waren keine Steuern zu zahlen sind und es sich nicht um
verbotene Waren wie etwa artengeschützte Tiere und Pflanzen, Drogen 
oder Waffen handelt. Ich rate Reisenden, die in Staaten außerhalb der
Europäischen Union Waren einkaufen oder geschenkt bekommen, sich vor 
der Rückkehr mit den Zollbestimmungen der EU vertraut zu machen", rät
Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen: "Im Zweifelsfall 
melden Sie ihre Waren im roten Kanal beim Zoll an. So zahlen Sie 
lediglich die fälligen Einfuhrabgaben. Ärger mit einem 
Steuerstrafverfahren bleibt Ihnen dann aber erspart. Sollten Sie sich
innerhalb der Reisefreimenge befinden, so brauchen Sie auch im roten 
Kanal keine Steuern zu bezahlen", klärt Tödter auf.
Zusatzinfo:
Informationen über die Zollbestimmungen und die aktuellen 
Reisefreimengen sind auf der Internetseite des Zolls, www.zoll.de, 
nachzulesen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 5154 - 1026
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de

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