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HZA-HB: Zoll stellt unversteuerte Tabakwaren in Delmenhorst sicher
Steuerschaden von rund 40.000 Euro verhindert

Bremen (ots)

Der Zoll hat am Donnerstag, 4. Januar 2024 in einer Delmenhorster 
Kiosk rund 10 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sowie rund 
245 Liter unversteuerte Substitute für Tabakwaren sichergestellt. Auf
den Kiosk aufmerksam wurden die Beamten durch eine vorherige 
Kontrolle eines PKWs, bei der ebenfalls unversteuerte Tabakwaren und 
Hinweise auf den Kiosk aufgefunden wurden.
Im Verkaufsraum des Kiosk wurde zunächst nur der Wasserpfeifentabak 
aufgefunden. Der 30-jährige Kioskbetreiber führte die Zöllner jedoch 
bereitwillig zu den im Lagerraum lagernden Substituten von etwas über
115 Litern, bestritt dann jedoch, dass sie ihm gehören würden. 
Die Beamten ließen es aber nicht bei der Kontrolle der Verkaufs- und 
Lagerräume bewenden und kontrollierten zusätzlich ein vor dem Kiosk 
geparktes Auto eines 21- jährigen Kioskbesuchers, in dem weitere rund
130 Liter unversteuerte Substitute vorgefunden wurden.
"Wir kontrollieren im Rahmen der Steueraufsicht regelmäßig Betriebe, 
die Tabakwaren verkaufen. Der Zoll ist als Steuerbehörde für die 
Tabaksteuer zuständig", erläutert Nicole Tödter, Leiterin des 
Hauptzollamts Bremen. "Wir stellen regelmäßig unversteuerte 
Tabakwaren fest. Mit unseren Kontrollen verhindern wir Steuerausfälle
und schützen die vielen Tabakhändler, die sich an das Gesetz halten",
führt Tödter fort.
Sowohl gegen den Kioskbetreiber als auch gegen den PKW-Halter wurde 
noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Der Steuerschaden 
beläuft sich beim Kioskbetreiber und beim PKW-Halter auf je etwa 
20.000 Euro. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt 
Hannover übernommen.
Zusatzinformationen:
Substitute für Tabakwaren sind Erzeugnisse, die zum Konsum eines 
mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. 
Hierunter fallen beispielsweise die in E-Zigaretten genutzten 
Liquids.
Mischkomponenten oder flüssige Stoffe zur Verwendung in 
Wasserpfeifen, die keine dem Rauchtabak gleichgestellte Erzeugnisse 
sind (beispielsweise Glyzerin oder Aromen), stellen ebenfalls beim 
Vorliegen der entsprechenden Zweckbestimmung ein Substitut für 
Tabakwaren dar.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 5154 - 1026
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de

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