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HZA-HB: Nicht nur zur Weihnachtszeit: Wie das Paket durch den Zoll kommt

Bremen (ots)

Auch in diesem Jahr wird mit dem Black Friday Ende November die heiße
Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings eingeläutet und 
bedeutet Hochsaison bei Paketversendern und - diensten. Was viele 
Online-Shopper dabei aber nicht bedenken: Wird das ersehnte Paket aus
einem Nicht-EU-Land verschickt, ist der Zoll mit im Spiel, und zwar 
gleich in mehrfacher Hinsicht.
Denn werden die heiß ersehnten Sneaker oder das neueste Smartphone 
bei einem Onlinehändler in einem Drittland bestellt, fallen 
möglicherweise bei der Einfuhr zusätzliche Zölle und 
Einfuhrumsatzsteuer an. Bei verbrauchersteuerpflichtigen Waren wie 
z.B. Alkohol kann es sogar sein, dass ggf. noch Verbrauchsteuern 
bezahlt werden müssen.
Für Postsendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen:
Warenwert bis 22 Euro: Hier fallen kein Zoll und keine 
Einfuhrumsatzsteuer an. Die Verbrauchsteuern, wie zum Beispiel für 
Alkohol oder Tabak, werden erhoben.
Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer (aktuell
von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent reduziert) und 
gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.
Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch 
der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.
Landet das Paket beim Zoll, findet der Besteller ein Info-Kärtchen 
der Post in seinem Briefkasten, auf dem nicht nur das Zollamt 
angegeben ist, wo die Sendung innerhalb von 7 Tagen grundsätzlich 
abgeholt werden muss, sondern auch welche Unterlagen für die 
Zollabfertigung mitzubringen sind. 
Seit Februar 2020 müssen Postsendungen nicht mehr zwingend persönlich
beim Zollamt abgeholt werden. Sendungen können bis zu einem Wert von 
1.000 Euro auch ohne persönliches Erscheinen abgefertigt werden. 
Aufgrund der Corona-Pandemie kann diese Postabfertigung von zu Hause 
genutzt werden, um weitere persönliche Kontakte zu vermeiden und die 
Ausbreitung des Virus zu hemmen.
Wer weiterhin seine Postpakete vor Ort abholen möchte, muss vorher 
-wie im Benachrichtigungsschreiben der Deutschen Post AG angegeben- 
mit seinem Zollamt einen Termin vereinbaren. Ohne Termin fertigt das 
Zollamt die Ware nicht ab.
Neben einer möglichen Verzollung der Ware sind auch bei Post- und 
Kuriersendungen immer Einfuhrverbote bzw. Beschränkungen zu beachten.
So überwacht der Zoll zum Beispiel die Prüfung des gewerblichen 
Rechtsschutzes und der Produktsicherheit von technischen Produkten 
oder Kleidung dem Schutz der Verbraucher. 
"Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich da schnell als 
Fehlinvestition entpuppen, wenn diese gefälscht sind", so Volker von 
Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen.  "Die Waren werden 
sichergestellt und vernichtet, die Kaufsumme wird vom Lieferanten 
nicht erstattet. Außerdem erwartet den Paketempfänger ggf. ein 
zivilrechtliches Verfahren mit dem Rechteinhaber." 
Post- und Kuriersendungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU können 
im Regelfall ohne Zollformalitäten empfangen werden. Wer allerdings 
Alkohol oder Tabak aus einem anderen EU-Staat bestellt, muss unter 
Umständen Steuern entrichten. Darüber hinaus sind auch hier bestimmte
Einfuhrverbote zu beachten.
Wer also zu Weihnachten ganz entspannt schenken möchte, macht sich 
rechtzeitig schlau unter zoll.de oder gleich mit der App "Zoll und 
Post".

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 3897-1114
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original content of: Hauptzollamt Bremen, transmitted by news aktuell

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