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FW-LFVSH: Zehn Jahre Rauchmelderpflicht in Hamburg und Schleswig-Holstein - Geräte jetzt austauschen!

Kiel (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung des LFV SH mit der Aktion "Rauchmelder retten Leben" des Forum Brandrauchprävention e.V.

Zehn Jahre Rauchmelderpflicht in Hamburg und Schleswig-Holstein - Geräte jetzt austauschen!

Um die Betriebsbereitschaft zu sichern und Falschalarme zu verhindern, for-dern Feuerwehren und die Initiative "Rauchmelder retten Leben", Rauchmelder gemäß Norm nach zehn Jahren auszutauschen.

Die meisten Rauchmelder in Hamburg und Schleswig-Holstein wurden vor über zehn Jahren installiert. Höchste Zeit für einen Austausch. Das empfiehlt auch die gültige Norm DIN 14676 -¬ und betrifft vermietete Immobilien ebenso wie selbstge-nutztes Wohneigentum. Darauf weist die Initiative "Rauchmelder retten Leben" in Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband Schleswig.Holstein hin. "Nach zehn Jahren kann die lebensrettende Funktion der Rauchmelder nicht mehr sichergestellt werden, nicht zuletzt aufgrund der Verschmutzung der Melder. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit von Falschalarmen", erklärt Jan Ole Unger, Pressesprecher der Feuerwehr Hamburg, und ergänzt: "Rauchwarnmelder sind gemäß ihrer Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen, wir empfehlen sogar eine monatliche Prüfung. Jeder kann sich hierzu kostenlos über einen speziellen Twitter-Account erinnern lassen: https://twitter.com/ Jetzt Pruefen. Leere Batterien und veraltete Geräte müssen un-verzüglich ausgetauscht werden." Q-Rauchmelder reduzieren Falschalarme und sorgen für mehr Sicherheit "Q-Rauchmelder sind besonders zu empfehlen, da sie neben einer langen Lebens-dauer der festeingebauten 10-Jahresbatterie gegen Eindringen von Fremdkörpern in die Rauchmesskammer, gegen Temperaturwechsel sowie Korrosion besser ge-schützt sind. Dadurch werden Falschalarme und letztlich auch Fehlfahrten der Feuerwehr vermieden", erklärt Norbert Schaaf, Vorsitzender der Initiative "Rauch-melder retten Leben". Das 'Q' ist ein unabhängiges, herstellerneutrales Qualitäts-zeichen für hochwertige Rauchmelder. Die Geräte sorgen für mehr Sicherheit, sind stabiler und langlebiger. Eigentümer, die besonderen Wert auf zuverlässige und langlebige Rauchmelder legen, können sich daher beim Kauf am Qualitätszeichen 'Q' orientieren. Zuständig für den Austausch der Rauchmelder sind in Hamburg und Schleswig-Holstein die Eigentümer. Wo müssen Rauchmelder installiert werden? Laut Bauordnung müssen in Schleswig-Holstein und Hamburg alle Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchmeldern ausgestattet sein. "In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser als Fluchtweg und muss ebenfalls mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. Weitere Geräte sollten idealerweise in allen Wohnräumen und Räumen mit technischen Großgeräten, wie beispielsweise in Hauswirtschaftsräumen, angebracht werden, da hier die Brandgefahr besonders groß ist", rät Frank Homrich, Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes Schles-wig-Holstein. Weitere Informationen zur Rauchmelderpflicht unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht

Medien-Rückfragen bitte an:

Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Holger Bauer
Pressesprecher
Telefon: 0431 / 603 2195
Mobil: 0177 / 2745486
E-Mail: bauer@lfv-sh.de
http://www.lfv-sh.de

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