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WSPI-OLD: Hohe Bußgelder wegen Nutzung von hochschwefeligen Kraftstoff

WSPI-OLD: Hohe Bußgelder wegen Nutzung von hochschwefeligen Kraftstoff
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Brake (ots)

Am 25.05.2022 wurde das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) sowie auch die Wasserschutzpolizei Brake darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein auf der "Neuen Weser Reede", nördlich der Insel Wangerooge, unter der Flagge der Marschall Inseln fahrender Bulkcarrier liege, bei dem der vorgeschriebene schwefelarme Kraftstoff zur Neige gehe. Die Reiseplanung des mit Kohle beladenen Schiffes für die Reise vom russischen Hafen Ust-Luga nach Nordenham sah nicht vor, 10 Tage auf Reede zu liegen, bei dem der Generator weiter jeden Tag Kraftstoff verbraucht. Die Nord- und Ostsee und die angrenzenden Schifffahrtswege befinden sich im "Schwefel- Emissions-Überwachungsgebiet" Nordsee, in der nur Kraftstoffe mit einem Schwefelgehalt unter 0,1% genutzt werden dürfen. Das BSH erstelle keine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung des höherschwefeligen Schweröls. Dies hätte nur in einer konkreten Seenotsituation genutzt werden dürfen. Das Schiff schaltete dennoch auf das Schweröl um und fuhr am 31.05.2022 zum Zielhafen Nordenham. Nachdem das Schiff festgemacht war, ließen die eingesetzten Beamten der Wasserschutzpolizei Brake sofort Kraftstoffproben von der Hauptmaschine, dem Generator und dem Boiler (der Heizung) des Schiffes nehmen. Eine vor Ort mit Unterstützung des Gewerbeaufsichtsamtes Cuxhaven durchgeführte Analyse des Kraftstoffes auf den Schwefelgehalt ergab, dass das hochschwefelige Schweröl tatsächlich bis zum Festmachen im Hafen in der Maschine genutzt wurde. Der Leiter der Maschinenanlage und der Kapitän räumten dies vor Ort uneingeschränkt ein. Als Grund für die Umschaltung gaben sie an, dass sie vermeiden wollten, dass auf der Revierfahrt zum Hafen Nordenham der Kraftstoff zur Neige gehe und sie dann auf Schweröl hätten umschalten müssen. Das Schiff hätte auf anderem Wege Kraftstoff ordern müssen, auch das Anlaufen eines anderen Hafens zur Bebunkerung mit vorgeschriebenen Kraftstoff hätte eine Option darstellen können, wurde aber nicht in Erwägung gezogen. Die vorgesehenen Bußgelder fallen hoch aus: Der Leiter der Maschinenanlage und der Kapitän müssen nun Sicherheitsleistungen von je 52.263,50 Euro hinterlegen.

Rückfragen bitte an:

Wasserschutzpolizeiinspektion
Pressestelle
Telefon: +49 441 95065 183
E-Mail: pressestelle@wspi.polizei.niedersachsen.de

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