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POL-PPKO: Zweiradkontrollen der Zweiradkontrollgruppe der Polizeidirektion Montabaur

POL-PPKO: Zweiradkontrollen der Zweiradkontrollgruppe der Polizeidirektion Montabaur
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Pottum/ Westerwaldkreis (ots)

Zur Erhöhung der Zweiradsicherheit führte die Zweiradkontrollgruppe 
der Polizeidirektion Montabaur am Sonntag, dem 10.07.2016, in der 
Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Motorradkontrollen in 
Pottum/Wiesensee in beiden Fahrtrichtungen durch.  

Ziel war es die Geeignetheit der Fahrzeugführer und den technischen 
Zustand der Fahrzeuge zu überprüfen. Aufgrund der guten Wetterlage 
und dem "autofreien Gelbachtal" hatten sich offensichtlich viele 
Biker 

Insgesamt wurden 97 Fahrzeuge angehalten und einer Kontrolle 
unterzogen. Mehrere Zweiräder wiesen technische Mängel bzw. 
technische Veränderungen auf. Daher mussten zwei 
Betriebsuntersagungen ausgesprochen werden. Gegen vier Motorradfahrer
wurden Anzeigen wegen mangelhafter Bereifung vorgelegt. 

Insgesamt wurden sieben Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. Eine 
Mofa-Fahrerin musste ihr Fahrzeug stehen lassen, da sie keine 
Prüfbescheinigung besaß. Ein weiterer Rollerfahrer fiel auf, weil er 
keine Fahrerlaubnis besaß. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren 
eingeleitet - selbstverständlich musste auch er sein Gefährt an Ort 
und Stelle stehen lassen.
16 Zweiradfahrer zahlten ein Verwarnungsgeld. Weitere 23 
Fahrzeugführer bekamen Mängelberichte.

Weiterhin fiel ein Pkw-Fahrer auf, der in unsicherer Fahrweise auf 
die Kontrollstelle zufuhr und beinahe gegen die aufgestellten 
Sicherungsmittel gefahren wäre. Bei ihm wurde festgestellt, dass er 
sehr stark dem Alkohol zugesprochen hatte. Einen Führerschein konnte 
er auch nicht vorweisen. Ob er überhaupt einen besitzt, muss noch im 
Rahmen des eingeleiteten Strafverfahrens ermittelt werden.

Die Polizei weist erneut daraufhin, dass viele technische 
Veränderungen, insbesondere Veränderungen der Schalldämpferanlagen 
und Eingriffe in die Brems- und Lenkeinrichtung, zum Erlöschen der 
Betriebserlaubnis führen.
In diesen Fällen wird die Weiterfahrt untersagt. Auf die Betroffen 
kommt ein hohes Bußgeld zu. 
Weiterhin muss der Motorradfahrer für den Zeitraum bis zur Erteilung 
einer neuen Betriebserlaubnis auf sein geliebtes Zweirad verzichten.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Koblenz

Telefon: 0261-103-2018
E-Mail: ppkoblenz.presse@polizei.rlp.de
http://s.rlp.de/qSO

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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