POL-PPMZ: Filmaufnahmen einer hilflosen Person - Strafverfahren eingeleitet
Mainz-Oberstadt (ots)
Am Donnerstag, kam es gegen 13:15 Uhr in der Göttelmannstraße in Mainz zu einem medizinischen Notfall. Einsatzkräfte des Rettungsdienstes versorgten vor Ort eine Person mit dem Verdacht auf einen Herzinfarkt.
Während der laufenden medizinischen Erstversorgung begab sich ein unbeteiligter Mann in unmittelbare Nähe des Einsatzgeschehens und fertigte mit seinem Smartphone Videoaufnahmen an. Dabei filmte er sowohl die eingesetzten Rettungskräfte als auch die betroffene Person, die sich zu diesem Zeitpunkt in einer erkennbar hilflosen Lage befand.
Mehrere unbeteiligte Zeugen wurden auf das Verhalten aufmerksam und sprachen den Mann an. Sie forderten ihn auf, das Filmen zu unterlassen. In der Folge entwickelte sich eine verbale Auseinandersetzung.
Eine hinzugezogene Streifenwagenbesatzung konnte, mit Einverständnis des Mannes, die Videoaufzeichnung auf dessen Smartphone einsehen. Auf dem Videomaterial war die betroffene Person eindeutig identifizierbar, während sie durch die Rettungskräfte medizinisch versorgt wurde.
Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es besteht der Anfangsverdacht einer Straftat gemäß § 201a Strafgesetzbuch (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen). Alleine das Anfertigen von Bildaufnahmen hilfloser Personen ist strafbar.
Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass das Filmen oder Fotografieren von verletzten oder hilflosen Personen nicht nur die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
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