All Releases
Follow
Subscribe to Polizeipräsidium Mainz

Polizeipräsidium Mainz

POL-PPMZ: Verdacht auf KO-Tropfen - Eine polizeiliche Einordnung zur aktuellen Berichterstattung

Mainz (ots)

In den sozialen Netzwerken sowie durch Medienanfragen wurde das Polizeipräsidium Mainz mit einem möglichen Vorfall in einem Feldlager einer Mainzer Garde am Altweiberdonnerstag konfrontiert. Demnach sollen zwei Frauen über Übelkeit und Kreislaufbeschwerden geklagt haben, wobei der Verdacht auf den Einsatz von KO-Tropfen geäußert wurde. Dieser Schilderung wird derzeit öffentlich diskutiert und führen zu einer Verunsicherung unter Besucherinnen in Mainz. Der Polizei liegen bislang keine konkreten Informationen zu diesen Schilderungen vor. Die betroffenen Frauen sind bislang nicht bekannt und werden gebeten sich mit einer Dienststelle in Verbindung zu setzen.

Differenzierte Betrachtung bei Verdachtsfällen notwendig: Die Polizei weist darauf hin, dass die reine Feststellung von Übelkeit oder Kreislaufproblemen für den Nachweis einer Straftat nicht ausreicht. Der Nachweis von KO-Tropfen kann innerhalb von 6-12 Stunden in Blut oder Urin erfolgen. Ein Verdacht sollte also schnellstmöglich gemeldet werden. KO-Tropfen werden von Tätern grundsätzlich als Tatmittel eingesetzt, um eine Tatgelegenheit für Folgedelikte - insbesondere Sexualstraftaten - zu schaffen.

Bei der polizeilichen Prüfung müssen daher stets die Gesamtumstände betrachtet werden.

Alternative Ursachen:

Die polizeiliche Erfahrung zeigt, dass sich viele Verdachtsfälle nach intensiven Ermittlungen und Zeugenbefragungen nicht bestätigen. Die Aufklärung eines möglicherweise übermäßigen Alkoholkonsums spielt hierbei eine zentrale Rolle. Auch die Wechselwirkung mit Medikamenten, der gleichzeitige Missbrauch von Betäubungsmitteln oder aber auch ein leerer Magen, können die Wirkung von Alkohol massiv verstärken.

Psychologische Faktoren:

Gerade bei jüngeren Personen stellt die Polizei immer wieder fest, dass die Angst vor den Eltern (z. B. das Eingeständnis eines übermäßigen Alkoholkonsums) dazu führt, dass Symptome fälschlicherweise auf die heimliche Beigabe von Substanzen zurückgeführt werden.

Ermittlungsansatz "Tatgelegenheit":

In Fällen, in denen die medizinische Ursache nicht eindeutig klärbar ist, prüft die Polizei akribisch den Tatablauf: Hatte eine fremde Person, auch eine gerade erst kennengelernte Zufallsbekanntschaft überhaupt die physische Möglichkeit, unbemerkt eine Substanz in ein Getränk zu geben? Welche Zielrichtung könnte der Einsatz von KO-Tropfen haben? Waren Freunde oder Bekannte in der Nähe, die eine Tatgelegenheit grundsätzlich erschweren?

Statistische Einordnung und aktuelle Lage: Bisher kam es im laufenden Jahr 2026 und auch in zurückliegenden Jahren im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mainz zu keinem nachweisbaren Einsatz von KO-Tropfen.

Ein Blick auf die Kriminalitätsstatistik zeigt zudem eine insgesamt unauffällige Lageentwicklung im Bereich der Sexualdelikte während der Fastnachtstage:

Am Rosenmontag 2025 wurden insgesamt drei Fälle von sexueller Belästigung angezeigt.

Im aktuellen Jahr 2026 wurden in den vier Tagen seit Altweiberdonnerstag nur wenige Mitteilungen über Straftaten (einstelliger Bereich) mit sexueller Zielrichtung gemeldet. Hierbei handelte es sich um sexuelle Belästigungen durch Anfassen im Intimbereich, Gesäß oder Brüste in großen Menschenmengen am Schillerplatz oder Markt.

Die Polizei Mainz rät dennoch zur Wachsamkeit: Lassen Sie Getränke nicht unbeaufsichtigt und achten Sie in Ihrer Gruppe aufeinander. Sollte es zu einem unbegründeten Unwohlsein, Übelkeit oder massiven Kreislaufproblemen kommen, verständigen Sie den Rettungsdienst und die Polizei. Sollte es zu konkreten Übergriffen oder Diebstählen kommen, erstatten Sie umgehend Anzeige, damit eine zeitnahe Spurensicherung erfolgen kann. Der Rettungsdienst ist mit rund 400 Einsatzkräften unterwegs. Die Polizei setzt im Tagesverlauf über 1000 Einsatzkräfte ein. Jede Einsatzkraft ist jederzeit für euch ansprechbar!

Siehe auch: https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/auch-an-karneval-und-zur-fasnacht-gilt-kein-alkohol-am-steuer/

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131 / 65-30022

E-Mail: ppmainz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

Original content of: Polizeipräsidium Mainz, transmitted by news aktuell

More press releases: Polizeipräsidium Mainz
More press releases: Polizeipräsidium Mainz
  • 13.02.2026 – 11:00

    POL-PPMZ: Mainz - Mehrere Wohnungseinbrüche im Stadtgebiet

    Mainz-Stadtgebiet (ots) - Am Donnerstag, dem 12.02.2026 kam es erneut zu Wohnungseinbrüchen in Mainz. Besonders betroffen war mit drei Taten in der Willi-Wolf-Straße, im Bereich Lanzelhohl sowie in der Hildegard-von-Bingen-Straße der Stadtteil Bretzenheim, aber auch mit jeweils einer Tat in der Annabergstraße die Oberstadt, in der Fritz-Bockius-Straße der Stadtteil Hartenberg-Münchfeld und einem Fall am ...

  • 13.02.2026 – 11:00

    POL-PPMZ: Ingelheim-Sporkenheim - Trickdiebstahl unter Vorwand "Toilettennutzung"

    Ingelheim-Sporkenheim (ots) - Am 12.02.2026, gegen 11.15 Uhr kam es im Ingelheimer Stadtteil Sporkenheim zu einem Trickdiebstahl in einem Wohnhaus. Ein bislang unbekannter Täter verschaffte sich unter dem Vorwand, seine Tochter müsse dringend die Toilette benutzen, Zutritt zum Wohnanwesen einer 86-jährigen Geschädigten. Nachdem das Kind das Badezimmer aufgesucht ...